Aufgaben eines Nachlassverwalters

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb441778-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufgaben eines Nachlassverwalters

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe folgende Frage, welche die Aufgaben bzw. die Verpflichtung eines Nachlassverwalters anbelangt. Kurz zur Vorgeschichte.

Aufgrund einer unklaren Erbreihenfolge wurde vor mehreren Jahren durch das Nachlassgericht ein Nachlassverwalter beauftragt, dieser teilte umgehend den Erbberechtigten alle nötigen Informationen bez. Höhe der Erbschaft mit. Es kam auch relativ Zeitnah zur Auszahlung des Bargeldes.
Im Nachhinein wurden noch diverse Immobilien verkauft und der Erlös wurde ebenfalls bis auf eine höhere 5 Stellige Summe ausgezahlt. Diese Besagte 5 Stellige Summe wurde aufgrund eines Mangels einer Immobilie welche Verkauft wurde zurück gehalten, da der Käufer eine Klage einreichte. Diese verlief sich allerdings im Sande. So erhielt ich im Januar diesen Jahres die Mitteilung, dass die genannte Summe ebenfalls zur Auszahlung bereit stehen würde, allerdings zuerst eine Abrechnung erfolgen müsse, um festzustellen welche Summe an welchen Erben fließen solle. Wohlbemerkt, war dies im Januar dieses Jahres. Vermehrte Anrufe durch mich bei genanntem Verwalter wurden immer wieder vertröstet und auf einen Personal Mangel hingewiesen, so dass die Abrechnung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben wurde. Nachdem ich immensen verbalen Druck auf eine Sekretärin ausgeübt hatte, kam es zu einer Auszahlung in Höhe von 1000,00 €. Hier auch ebenfalls wieder die Aussage dass es aufgrund des Personal Mangels auf unbestimmte Zeit nicht zur Abrechnung käme.
Nun zu meiner Frage, leider werde ich im Web hierzu nicht schlau. Gibt es eine Gesetzliche Grundlage welche festlegt in welchem Umfang bzw. in welchem Zeitlichen Rahmen der Verwalter die Abrechnung durchzuführen hat. Alle nötigen Informationen liegen ihm hierzu vor. Leider wird man seit über 4 Monaten wie bereits erwähnt vertröstet mit der Aussage, dass aufgrund des Personal Mangels die Abrechnung welche laut eigener Aussage maximal 1-2 Tage in Anspruch nehmen würde nicht durchführen könne.

Vielen Dank schon einmal für jegliche Informationen hierzu.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen