Aufforderung zur Steuererklärung

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Medewerker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zur Steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang 2016 hat meine Tochter in Stuttgart ein Kleingewerbe angemeldet. Sie ist Studentin, hat vorher noch nie irgendwo gearbeitet und wollte Dienstleistungen ausführen (im Büro(arbeiten) meines Bruders). Nun hat Sie letzte Woche einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem steht, dass die Einkommensteuererklärung für 2015 bis jetzt nicht beim Finanzamt eingegangen ist.

Frage: Warum bekommt Sie für das Jahr 2015 dieses Aufforderungsschreiben? Müsste dieses (die Einkommensteuererklärung) nicht erst für 2016 ausgefüllt werden, was sie natürlich tun wird? Bitte korrigieren Sie mich, falls ich da etwas total falsch verstanden habe...
Auf der Rückseite stehen die bekannten zwei Zeilen; sollte die erste Zeile (Abgabe d. angeforderten Steuerklärung nicht verpflichtet) mit oben genannten Gründen ausgefüllt werden?

Ich bedanke mich für Hilfe und wünsche einen schönen Sonntag.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Warum bekommt Sie für das Jahr 2015 dieses Aufforderungsschreiben? Keine Ahnung - hellsehen kann hier keiner.
Müsste dieses (die Einkommensteuererklärung) nicht erst für 2016 ausgefüllt werden, was sie natürlich tun wird? Nö - wenn das FA eine Erklärung fordert, dann muß man eine abgeben. Die Frage ist, ob das jetzt eine solche Aufforderung war.
Auf der Rückseite stehen die bekannten zwei Zeilen Und zwar welche?

-- Editiert von muemmel am 05.02.2017 16:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

für 2015 dürfte eine formlose Erklärung reichen, dass gar keine Einkünfte erzielt wurden (stimmt das denn?). Oft reicht da auch ein Anruf. Die Aufforderung wird nämlich meist automatisch generiert, ein Mensch kann das dann schnell stoppen.

Die Situation ab 2016 ist etwas unklar. Was für Dienstleistungen führt sie denn aus, und vor allem für wen? Nur für den Bruder, oder auch für Dritte?

Stefan

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#3
 Von 
Medewerker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Keine Ahnung - hellsehen kann hier keiner."

...dass Sie nicht hellsehen können, kann ich ja nicht wissen. ;)

"Hallo,

für 2015 dürfte eine formlose Erklärung reichen, dass gar keine Einkünfte erzielt wurden (stimmt das denn?). Oft reicht da auch ein Anruf. Die Aufforderung wird nämlich meist automatisch generiert, ein Mensch kann das dann schnell stoppen.

Die Situation ab 2016 ist etwas unklar. Was für Dienstleistungen führt sie denn aus, und vor allem für wen? Nur für den Bruder, oder auch für Dritte?

Stefan"

Danke für die präzise und ausführliche Antwort, klasse dass man so etwas freiwillig macht. Leider habe ich mich in der Fragestellung (ist wohl nachträglich nicht änderbar) arg vertan. Das Gewerbe wurde im Dezember 2015 angemeldet (SORRY!) und im Januar kamen erst die Briefe des FA bezüglich Steuernummer und das meine Tochter ebenda eingetragen ist, in 2015 wurde jedoch nichts eingenommen. Damit ist die Frage quasi geklärt, eine Erklärung muss demnach denke ich für 2015 gemacht werden. Ist das so korrekt? Im Anhang G (Zeile 4) der Einkommensteuererklärung sowie in der EÜR würden demnach Beträge i.H.v. 0,00€ auftauchen (da für 2015), ist das trotzdem so richtig? Sie schrieben nämlich, dass für 2015 eine formlose Erklärung reicht, das war aber nur auf den alten Sachverhalt bezogen, richtig? Ich hoffe, die Verwirrung wird jetzt nicht noch stärker.

Danke für Ihre Hilfe!

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

eigentlich sollte imho für 2015 trotzdem die Aussage reichen, dass das Gewerbe zwar angemeldet aber noch nicht betrieben wurde.

Aber was ist mit den Kosten - etwa die der Gewerbeanmeldung? Das wären nämlich Betriebsausgaben.
Ich würde daher auch für 2015 eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G einreichen.

Bezüglich der EÜR bin ich mir nicht sicher, ob die aufgrund von Null Umsatz entfallen kann. Ich würde einfach mal bei dem Sachbearbeiter nachfragen (telefonisch) was er denn - bei Null Umsatz - gerne hätte.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Medewerker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo reckoner,

ein großes Danke für Ihre Hilfe. Der Sachbearbeiter wollte die Anlage G und EÜR mit dem Hinweis auf 20 EUR Verlust eingerecht haben.

Vielen Dank!

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