....der Insolvenz Anwalt reagiert überhaupt nicht auf Emails, Telefonate sind die Mitarbeiter angeblich nie da und auch auf Faxe kommt nix zurück.
Die Frage ist also: Wieso werde ich für angefahren dass ich nicht mitarbeite und meiner Auskunftspflicht nicht nachkomme, wenn der Anwalt einfach nicht reagiert.
Was soll ich hier tun, denn meine Restschuldbefreiung
kurz vor dem Ziel will ich nicht gefährden.
Soll ich das dem Gericht schreiben und darauf antworten? Die zwei Wochen Frist sind so gesehen ja eigentlich schon um - müsste ich Montag direkt um 9 Uhr anrufen.
Aufforderung zur Auskunftspflicht , ABER...
30. Januar 2015
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Frage vom 30. Januar 2015 | 17:25
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 59x hilfreich)
Aufforderung zur Auskunftspflicht , ABER...
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#1
Antwort vom 2. Februar 2015 | 09:31
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wenn es um den Vorwurf der "Nichtmitarbeit" geht, dann werden in aller Regel Auskünfte nicht erteilt. Enthalten denn die angesprochenen E-mails und Faxe die erforderlichen Auskünfte oder steht da etwas ganz anderes drin?
Und jetzt?
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