Aufforderung ohne Fristsetzung

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Aufforderung ohne Fristsetzung

Fall:

Habe vom Anwalt meiner ExFreundin im Erstschreiben die Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt in von der Gegenseite einfach mal bezifferter Höhe und die Aufforderung zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse erhalten.

Fristen wurden keine gesetzt. Weitere Zwangsmassnahmen nicht angedroht.

Frage:

innerhalb welcher Zeit muß ich antworten, wenn ich nicht bereit bin diesen Betrag zu zahlen und muß ich überhaupt antworten oder kann ich theoretisch mal gelassen abwarten, bis ich unter Fristsetzung von ihm ermahnt werde ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Nicht antworten.

Spätestens dann bekommst du sicherlich wieder ein Schreiben des gegnerischen Anwalts mit einer Fristensetzung.

Aber lt. Inhalt besteht deine Ex-Freundin auf den Betreuungsunterhalt. Der mit dem § 1615 I BGB ? Und du weißt doch, dass die KM ein Recht auf BU für drei Jahre hat.

Du kannst dir aber mal vier Wochen Zeit lassen und dann an den Anwalt mit einer Stellungnahme zurückschreiben.

Aber viel wichtiger ist doch, ob die Forderungen zur Höhe des BU korrekt sind und dir der SB belassen wurde.





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#2
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

danke Stern, werd wohl schon irgendwann mal unbeteiligt antworten aber im Moment mal noch keine unnötige Hektik aufkommen lassen - für Zahlungsdauer ist das ggf. irrelevant, ist mir klar, weil ich schon in "Verzug" gesetzt wurde.

Und über BU möcht ich hier und jetzt net diskutieren ;-) ...auch wenn ich ne andere Meinung hab. SB ist mir im Moment VÖLLIG wurscht - beweispflicht sieht erst den Nachweis der Bedürftigkeit vor.

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