Auffahrunfall mit fremdem Auto-4000 Euro gegnerischer Schaden :(

12. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Souldream81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit fremdem Auto-4000 Euro gegnerischer Schaden :(

Habe am 14.02.02 einen Auffahrunfall gehabt mit dem Auto eines Bekannten(der meiner Meinung nach durch Nötigung und Ausbremsen zu stande kam). Zeuge vorhanden. Die ganze Sache ging zum Anwalt. Bisher ist die Schuldfrage noch nicht geklärt, da sich "unser" Anwalt nicht wirklich richtig darum kümmern zu scheint. Jetzt teilte mir mein Bekannter mit, dass er um 30% hochgestuft wurde und seine Versicherung dem Unfallgegner bereits 4000 Euro Schaden zahlte(für uns war damals nur 1-2 kleine Dellen im Kofferraum zu sehen). Jetzt stellt sich folgendes Problem:

Mein Bekannter sieht es ganz klar nicht ein, dass er durch mein Verschulden hochgestuft wird. Aber ich habe auch nicht die finanziellen MIttel um den Schaden von 4000 Euro von der Versicherung zurückzukaufen. Damals sagte ich, ich würde für den Schaden aufkommen und rechnete mit 1-1500 Euro Schaden.
Was kann ich jetzt tun, dass mein Bekannter wieder zurückgstuft wird? Kann man diesen Schaden nicht auf meinen 2.Wagen umlegen der über ihn bei dessen Versicherung versichert ist?

Hoffe auf Antwort, und Danke im Vorraus. Melanie

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ruedi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Melanie,

den Schaden auf einen anderen Zweitwagen umzulegen dürfte wohl nicht möglich sein.

Aber in diesem Falle dürfte die Versicherung einen Fehler gemacht haben. Diese darf den Schaden schließlich nicht einfach Bezahlen, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.

Das einzig mögliche wäre, dass der Fall verjährt ist und so dir allein die Schuld zugesprochen wurde. Da würde ich mal bei meinem Anwalt nachfragen ...




ruehau@web.de

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.830 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen