Auffahrunfall mit Personenschaden

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sabrinili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit Personenschaden

Hallo,
ich habe vor 2 Tagen einen Auffahrunfall gehabt. Ich war unaufmerksam und bin auf der Landstraße in meine Vorderfrau reingefahren. Sie erlitt ein Schleudertrauma und mein Auto ist irreperabel. Ihres weiß ich nicht. Polizei, Feuerwehr und RTW und KTW waren da. Jetzt habe ich im Internet gelesen, es kann sehr hohe Strafen für mein Vergehen geben.
Was wird mich wohl erwarten. Die Polizei kommt anscheinend am Samstag zu mir zur Befragung. Soll ich mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht nehmen? Aussage verweigern habe ich auch schon gelesen.
Was empfehlt ihr?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
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#2
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Ja, Aussage verweigern.

Man redet sich schnell um Kopf und Kragen.

Angekündigte Befragung absagen, mitteilen der Rechtsbeistand hätte empfohlen bis auf Weiteres keine Aussage zu machen.

Dann entscheiden inwiefern die Höhe der Strafe wichtig ist.

Entweder abwarten was kommt. Rechtsanwalt kann man später immer noch beauftragen.

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#3
 Von 
Sabrinili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#4
 Von 
Sabrinili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go1331):

Dann entscheiden inwiefern die Höhe der Strafe wichtig ist.

Wie meinst du das? Kannst du das anders formulieren?

Zitat (von go1331):

Entweder abwarten was kommt. Rechtsanwalt kann man später immer noch beauftragen.

Wie Abwarten? Was per Post kommt?

Es gibt einen Zeugen, der das ganze auch gesehen habe. Machen die dann von dem das ganze abhängig, wie ich bestraft werde?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

So was wird vermutlich eingestellt.

Hatte das auch mal, bin einem draufgefahren und meine Frau (meine Beifahrerin) wurde am FInger verletzt und musste operierte werden. Der Richter sieht ja, dass Du das nicht vorsätzlich geamcht hast und einen entspr. großen Eigenschaden hast.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ich würde hier auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Geldzahlung) erwarten. Die Geldzahlung würde ich im 3-stelligen Bereich erwarten.

Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, dann kann es durchaus sein, dass die Kosten für den Anwalt die mögliche Ersparnis übersteigt. Letztlich hängt die Höhe der Strafe aber nicht nur von der Schwere der Verletzungen ab, sondern ganz wesentlich davon, warum der Unfall passiert ist.

Dazu hast Du nichts geschrieben.

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#7
 Von 
Sabrinili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
warum der Unfall passiert ist.

Weil ich unaufmerksam war, Abstand war nicht zu klein, Geschwindigkeit max 10 km/h zu viel

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Dann bleibe ich dabei, dass eine Einstellung nach § 153a StPO wahrscheinlich ist verbunden mit einer Geldauflage.

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#9
 Von 
Sabrinili
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Aussage gemacht, weil der Polizist meinte, dass er keinen gleichwertigen Fall kennt, bei dem das verfahren nicht eingestellt wurde. Er schätzt, dass ich in 6-8 Wochen post von der staatsanwaltschaft bekomme und das ganze an die Bußgeldbehörde geht. ich schreibe dann noch mal.

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