Auffahrunfall mit Dienstwagen ohne Polizei dabei

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mr. Unfall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit Dienstwagen ohne Polizei dabei

Hallo zusammen!

Ich habe gestern einen Auffahrunfall verursacht. Ein Pkw vor mir musste stark bremsen und dies habe ich auch getan, jedoch rutschte ich dem anderen leicht hin drauf. Schäden an seinem Fahrzeug sind ein gebrochenes Kunststoffteil, leichte Kratzer und das Kofferraumschloss ging nicht mehr auf. Ich habe nicht die Polizei gerufen da ich angst um meinen Führerschein hatte. Auf meinem Dienstwagen waren noch Sommerreifen kurz vor der Verschleisgrenze. Die Strasse war nass und ich schätze mal wir hatten zwischen 6 und 8 Grad. Ich bin noch in der Probezeit.

Jetzt sagt mir mein Chef das die Fahrze***ersicherung nicht zahlt da bei Leasingautos die Polizei dazu geholt werden müsse und er sähe nicht ein das die Firma für den Schaden aufkommt.

Geht das einfach so? Was habe ich für Möglichkeiten?

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!

Gruß Marc

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn es so in den Versicherungsbedingungen steht, ist es eine Vertragsverletzung, das heißt, die Versicherung zahlst den Fremdschaden, für die Vertragsverletzung ist aber eine Strafe von meinst einer Jahresprämie fällig.
Ob das auch für eine evtl. vorhandene Kasko für den Eigenschaden zählt, weiß ich nicht.

Deinen Führerschein wärst du noch nicht losgeworden. hättest also die Polizei rufen können.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Das mit der Verantwortung des Reifenwechsels sehe ich etwas anders. Auch wenn der AG verpflichtet ist, diese zu wechseln, obliegt es dem Benutzer des Fahrzeugs sich um den verkehrssicheren Zustand des selben zu kümmern. D. h. Reifenwechsel, wenn angebracht (Sommer/Winter), Lichtanlage, usw.
Wahrscheinlich wurde auch bei Übergabe des Dienstwagens darauf hingewiesen, dass bei UNfällen Polizei hinzugezogen werden muss (schriftlicher Hinweis!). Ich kenne das so aus der Praxis.


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