Hallo,
meine Freundin hatte vor einigen Monaten ein kleinen Unfall. Ein Autofahrer fuhr Rückwärts auf einer Straße, weil von vorne ein Auto kam und die Straße zu eng war. Dabei prallte er auf den Roller meiner Freundin. Er steig aus und entschuldigte sich dafür und meinte das er das bezahlt. Als meine Freundin dann bei ihm Anruf wegen der Versicherungsnummer, meinten seine Eltern plötzlich, meine Freundin sei ihm draufgefahren. Meine Freundin machte dann eine Anzeige. Nun hat meine Freundin ein schreiben bekommen, dass seine Versicherung nicht zahlt, weil sie Schuld sei. Komisch nur das er das Bußgeld bezahlt hat, weil er irgendwie beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hat. Aber die Versicherung meinte, das hat er bestimmt nur gemacht, damit er kein Stress mehr damit hat.
Er hat 3 Zeugen: Seine besten Freunde , alles die gleichen Landsleute die hinten im Auto saßen und behaupteten, sie hätten alle zurück geguckt und gesehen das meine Freundin draufgefahren sei.
Ihre Zeugen, wollen plötzlich nichts mehr sagen und behaupten, sie hätten nicht richtig hingeguckt und wissen nichts mehr.
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Auffahrunfall eingestanden, später das Gegenteil..
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich würde hier dringend zu einem Anwalt raten. Dass Sie eine Anzeige erstattet haben ist richtig und konsequent.
Dennoch ist es theoretisch möglich, dass der Version der Gegenpartei geglaubt wird.
Verstehe ich es richtig, dass die Polizei vor Ort war und den Unfall aufgenommen hat? Er hat die Schuld am Unfallort eingestanden? Dann wäre die Sache normalerweise so gut, wie gegessen. Änderungen im Nachhinein sind höchst unglaubwürdig.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Die Polizei stellt die Schuld nur für Ihre Zwecke fest.
Für die Versicherungstechnische Seite hat das Bußgeld keine Auswirkungen.
Es ist also nicht garauf zu schließen, das einer ein Bußgeld bezahlt auch der Schuldige für die Versicherung ist.
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Wenn ich es richtig interpretiere, hat er das Bußgeld jedoch sofort gezahlt. Dafür muss er auch vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Das würde er wohl kaum tun, wenn ihm jemand von hinten drauffährt.
Desweiteren existieren die Polizisten als Zeugen, welche die Aussagen protokolliert haben. Sollte es sich tatsächlich so verhalten haben, wie beschrieben, sehe ich die Chancen der Gegenpartei als sehr gering an. Die Zeugen sind so gut wie nichts wert, da sie alle im selben Fahrzeug saßen und somit nicht als "unabhängig" gewertet werden können.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
-- Editiert am 19.08.2010 13:27
Was sollte meine Freundin nun tun?
Die Versicherung sagt das sie Schuld sei, obwohl er rückwärts gefahren ist.
Die Polizei war nicht vor Ort... Weil der Typ sich so oft entschuldigt hat und auch sympathisch rüber kam, wollten die das ohne Polizei klären.
Das Fahrzeug gehörte seinem Vater und weil er wohl Angst hatte, erzählt er, dass sie drauf gefahren sei... So würde ich mir das erklären.
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Selbst wenn der Unfallgegner ein Unfallprotokoll unterschrieben hätte, wo er als Schuldiger geführt wird, si hat das aber keine Auswirkungen auf die Versicherungstechnische Angelegenheiten, es ist ein Indiz und nicht mehr.
Die Versicherung entscheiden selbst oder untereinander, die Polizei stellt wie schon geschrieben die Schuld nur für Ihre Sanktionen fest.
Deine Freundin kann sich wenn die Versicherung weigert zu zahlen nur einen Awalt nehmen der sich der Sache annimmt.
Gewinnt deine Freundin muß der Anwalt auch von der Versicherung bezahlt werden, verliert Sie oder es wird eine Quotenregelung getroffen, so zahlt Sie ganz oder den Anteil der Quote.
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Und falls wir den Zeugen nun noch dazu bekommen was zu sagen?
Würde dann die Versicherung zahlen oder sind die Zeugen nur für die Polizei?
Schließlich bezahlte er das Bußgeld... Und wenn nicht rückwärts gefahren ist, braucht auch kein Bußgeld zahlen, dass er rückwärts fuhr.
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quote:
Und wenn nicht rückwärts gefahren ist, braucht auch kein Bußgeld zahlen, dass er rückwärts fuhr.
Von wen hat denn die Polizei Kenntnis über den Unfall?
Du hast geschrieben , das die Polizei nicht gerufen wurde, wie konnte da ein Bußgeld verhängt werden?
Aber das Bußgeld hat keine Auswirkungen auf die Versicherungstechnische abwicklung.
Du gibt bei der Versicherung die Zeugen an, die Zeugen werden angeschrieben und gebeten den Sachverhalt zu Schildern.
Hast du die Adressen der Zeugen?
Die Versicherung entscheidet dann an aller Ihr zu den Unfall, vorliegenden erkenntnissen, ob Sie Reguliert oder nicht.
Sollte die Versicherung nicht Reguliere, bleibt nur der gang zum Anwalt.
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Also wir haben die Telefonnummer von den Personen.
Bei einer Person will die Mutter uns nicht ihren Sohn geben, sie sagt mein Sohn soll nichts damit zutun haben usw. und behauptet er wäre nie zu Hause.
Meine Freundin ging an dem gleichen Tag noch zur Polizei.
Zufälligerweise habe ich eben mit einem der Zeugen vom Unfallverursacher geredet.
Er meinte " Ja ich will mich da raus halten, das ist ein Freund und ich habe keine Lust irgendeinen zu verpfeifen. "
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Die Geschichte ich merkwürdig, beantworte doch bitte einmal meine Frage die das hieß:
quote:
Du hast geschrieben , das die Polizei nicht gerufen wurde, wie konnte da ein Bußgeld verhängt werden?
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Hatte ich doch beantwortet ^^ Meine Freundin ging zur Polizei und hat den das gesagt, das ging zum Bussgeldamt und nun sagt die Polizei, sie hätten damit nichts zutun
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Hat niemand eine Idee?
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