Auffahrunfall bei Orange

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dani333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall bei Orange

Hallo,

leider hatte ich am Wochenende einen Auffahrunfall, und bin mir nicht sicher wer in dem Fall die Schuld trägt.


Der vorrausfahrende PKW machte an einer Ampel eine Vollbremsung, weil die Ampel auf "Orange" gesprungen ist.
Es gab keine Grund hier eine Vollbremsung zu machen, da selbst ich, wenn gewollt, die Ampel noch bei Orange hätte überfahren können.
Mein Bremsweg reichte leider nicht ganz aus, so dass ich ihm hinten drauf gefahren bin.

2 Zeugen (einer hinter mir/ einer der entgegen kahm) können belegen dass der Herr eine Vollbremsung gemacht hat und somit auch nicht ganz vor der Haltelinie zum stehen kahm, bevor ich ihm hinten rein gefahren bin.

Da es regnete (und beide Fahrzeuge mit ABS ausgestattet sind), konnte die Polizei keine Bremsstreifen erkennen, und somit dem Vorausfahrenden keine Schuld zuweisen!!

Bitte?? Ich habe doch zwei Zeugen die, diese Fehlverhalten bestätigen...

Eigentlich sollte dem Vorausfahrenden zumindest eine Teilschuld zukommen, da er aufgrund seiner unangebrachten Vollbremsung den Unfall mit verschuldet hat....?

Kann ich von einer Teilschuld des Unfallgegners ausgehen??

Da mein PKW nur Teilkaskoversichert ist(Unfallgegner Vollkasko) stellt sich mir die Frage wer für den Schaden aufkommt..?


Würd mich freuen wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.

Danke.

Schöne Grüße

Danni

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Für den Schaden kommt auf, wer Schuld trägt. Bei einer Teilschuld für beide tragen also beide auch einen Teil dess Gesamtschadens.

Grundsätzlich hat man laut StVO auch bei gelb anzuhalten. Ausnahmen sind aber, wenn durch eine Vollbremsung der Hintermann gefährdet wird, wie hier vorliegend.

Insofern wird es vor Gericht wohl auf Zeugenaussagen ankommen (da auch die Polizei nicht wirklich etwas zur Sache beitragen/ermitteln konnte). Die Hauptschuld sehe ich allerdings bei Ihnen, da Ihr Sicherheitsabstand zu gering war, gerade im Hinblick auf die******rungsverhältnisse (Regen).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>da er aufgrund seiner unangebrachten Vollbremsung

was fürn ding??

sorry, aber wenn eine ampel auf gelb geht bedeutet dies nicht gas geben!

wenn ich auf eine ampel zufahre muss ich immer auf erhöhte bremsbereitschaft schalten. erst recht, wenn jemand vor mir fährt, der könnte/muss ja auch bremsen.

die typische situation, ampel, der vor mir fährt bestimmt drüber und ich schaffe das auch noch.

und wenn nicht, ist er halt schuld :(
echt verkehrte welt ;)

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

in der Presse-Mitteilung steht dann:
Auffahr-Unfall wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn. Wenn Ihnen einer *unberechtigt* von Hinten auffährt, dann bringen Sie Ihr Fahrzeug auch nicht mehr rechtzeitg zum Stehen.

Sie werden hier keinen EUR von der gegnerischen Versicherung sehen. Vorausschauend fahren bringt für alle Gewinn.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ihre Versicherung wird den Schaden des Gegners auch ohne Ihre Zustimmung vollumfänglich regulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ihre Versicherung wird den Schaden des Gegners auch ohne Ihre Zustimmung vollumfänglich regulieren.


Wobei, je nach Schadenhöhe, ein Rückkauf (also Zahlung des Schadens durch den TE an seine Versicherung) möglich oder sinnvoll sein kann, damit keine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt. Dies ist soweit ich weiß bis zum Ablauf des Versicherungsjahres noch möglich.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ihre Versicherung wird den Schaden des Gegners auch ohne Ihre Zustimmung vollumfänglich regulieren.


Wobei, je nach Schadenhöhe, ein Rückkauf (also Zahlung des Schadens durch den TE an seine Versicherung) möglich oder sinnvoll sein kann, damit keine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt. Dies ist soweit ich weiß bis zum Ablauf des Versicherungsjahres noch möglich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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