Auffahrunfall Anwalt übergeben, der nicht mehr zu sprechen ist. und Forderungen von KFZ Gutachter u

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paulonius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Anwalt übergeben, der nicht mehr zu sprechen ist. und Forderungen von KFZ Gutachter u

Guten Abend Zusammen,

ich schildere mal kurz oder gegebenenfalls auch länger meinen Fall und der Betreff ist auch vielleicht nciht ganz Passend, aber aus unwissenheit ist mir ncihts besseres eingefallen. Kann ein Moderator ja ggf. Korrigieren:

Am 1.08.2016 ist mir in einer Baustellensituation auf der Autobahn einer hinten drauf gefahren (es war das Auto meiner Mutter). Ein anhalten hielt ich in dieser Situation für unmöglich. Ich und mein Beifahrer signalisierten dem Unfallverursacher, dass er uns folgen solle. Dies tat er auch längere Zeit. ihc wollte auf den nächsten Rastplatz fahren (ca. 3 km entfernt), doch vorher kam noch ein Autobahnkreuz, wo der Unfallverursacher auf eine andere Autobahn wechselte. Ich unterstelle keine absichtliche Fahrerflucht.
Ich bin daraufhin direkt zur Polizei gefahren, wo der schaden aufgenommen wurde und erst einmal eine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen wurde, aber dem Unfallverursacher kein vorsätzliches entfernen vom Unfallort vorwurf, sondern es mit der total chaotischen Verkehrsituation rechtfertigte (vielleicht zu nett von mir). Ein Foto mit Nummerschild und (unscharfem) Schaden am Verursacherauto haben wir zum Glück gemacht gehabt. Soweit so gut.
Danach sind mein Beifahrer und ich ins Krankenhaus gefahren und es wurde eine Distorsion der Hals- und Lendenwirbel festgestellt. Auf drängen des Beifahrers einen Anwalt einzuschalten um Schmerzensgeld zu erhalten habe ich dies auch getan. Die gesamte Abwicklung wurde dann auf den Anwalt übertragen.
Ich habe noch ein Gutachten von dem Auto meiner Mutter machen lassen und es dem Anwalt übergeben.

Ergebnis des gutachtens:

Reperaturkosten mit MwSt.: 1400€
Wiederbeschaffungswert: 1325€
Restwert: 270€
Neupreis: 16000€

BVeurteilung: Totalschaden


Der Schaden sah schlimmer aus, als er war. In der Werkstatt hätte es zwar so viel gekostet, aber da meine Mutter mit Kratzern und Beulen leben konnte, wurde nur eine neue Anhängerkupplung gekauft und selber eingebaut.

Nach einem weiteren Termin mit dem Anwalt hat er folgende Forderungen der Versicherung am 16.11.2016 mitgeteilt:

Fahrzeugschaden: 1055€
Kostenpauschale: 30€
Gutachterkosten 450€

und 500€ pro Person für die Arbeitsunfähigkeit (ca. zwei Wochen Krankgeschrieben) Schmerzensgeld.


Nun war Funkstille mit dem Anwalt, mit der Polizei übrigens auch. Über viele Ecken habe ich erfahren, dass der Anwalt schwer Krank auf der intensivstation liegt. Bis Heute gab es noch keine Rückmeldung und auf Nachfrage bei einem Bekannten des Anwaltes habe ich erfahren, dass er wenn er nicht von uns geht nicht mehr an den Schreibtisch kommen wird.

Da meine Mutter irgendwann irgend einen Obulus von der Versicherung bekommen wollte hat sie selber dort angerufen, gesagt, dass sie das Auto verkauft hätte und ihr als geschädigte Geld zustehen würde. Warum auhc immer hat sie eine Abschlagszahlung von 1000€ von der Versicherung erhalten.

Heute kamen dann zwei Briefe, zum einen vom KFZ Gutachter, der natürlich die Gutachtenkosten bezahlt haben möchte

und von der Staatsanwaltschaft welche zum Tatvorwurf: Unerlaubtes entfernen vom unfallort gegen den Unfallverursacher. Die staatsanwaltschaft möchte jetzt die höhe des entstandenen Schadens und rechnungsbelege haben. Des Weiteren wird gefragt, ob Schaden der Versicherung schon erstattet wurde.

Nun möchte ich mich die Tage um diese Angelegenheit kümmern, weiß aber nciht was ich sagen darf oder sollte, da meine mutter ja "gelogen" hat und gesagt hat, sie hat den Wagen Verkauft und sich ienen neuen gekauft. Und was ich der Staatsanwaltschaft sagen soll weiß cih auch nicht.

Könnt ihr mir bitte Ratschläge geben? Ich fühle mich jetzt, obwohl ich Opfer bin irgendwie als täter.


Viele Grüße und einen Schönen Abend noch.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Vielleicht wäre es sinnvoll einen anderen Anwalt zu beauftragen, denn damit:


Zitat (von Paulonius):
Reperaturkosten mit MwSt.: 1400€


Zitat (von Paulonius):
und 500€ pro Person für die Arbeitsunfähigkeit (ca. zwei Wochen Krankgeschrieben) Schmerzensgeld.



werdet ihr entsprechenden Gegenwind bekommen. ;)



gruß charly




-- Editiert von charlyt4 am 04.04.2017 08:25

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ihr solltet euch schnellstens an die örtliche Anwaltskammer wenden, unter Schilderung der Situation, verbunden mit der Bitte um Hilfe.

Die Anwaltkammer setzt in solchen Fällen dann einen Abwicklungsanwalt ein, der die Gesamtnachfolge kraft Amtes antritt und die verbleibenden Fälle abwickelt (also selbst zu Ende führt oder an andere Anwälte abgibt).




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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