
Die Ampel springt auf Rot. Sie treten auf die Bremse und kommen gerade noch zum Stehen. Nur Ihr Hintermann hat mal wieder gepennt. Der klassische Auffahrunfall.
Schnell stellt sich die Frage, ob sich neben den Ersatzansprüchen aus Schäden am Wagen und offensichtlichen Körperverletzungen weitere Geldansprüche ergeben können.
Heftig diskutiert wird in diesem Zusammenhang immer wieder die Problematik des Schleudertraumas.
