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Aufenthaltstitel nach § 28 Familienzusammenführung

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Aufenthaltstitel nach § 28 Familienzusammenführung

Mein Mann hat vor unserer Ehe bereits einige Jahre in Deutschland studiert und einen Aufenthaltstitel nach § 16 gehabt. Durch unsere Ehe hat er jetzt ein Anrecht auf § 28 wegen Familienzusammenführung. Die Ausländerbehörde hat nun nach 6 Wochen endlich der Erteilung zugestimmt und nun hat er den Titel, aber die Ausländerbehörde verlangt noch folgende Dinge von ihm :
- Er soll einen aktuellen Notenspiegel seines Studiums einreichen
° Ist die Ausländerbehörde berechtigt, das von ihm einzufordern, obwohl er nun den § 28 besitzt ??????
- Er soll seinen Zweitwohnsitz (dieser befindet sich ebenfalls in Deutschland, so wie sein Erstwohnsitz auch ) abmelden
° Kann die Ausländerbehörde das verlangen ???

Vielen Dank im voraus für aufklärende Antworten :-)

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von sabine2011 am 24.06.2011 23:52
Status: Frischling (3 Beiträge)
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