Aufenthaltstitel läuft ab, Touristenvisum möglich?

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nevaroma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltstitel läuft ab, Touristenvisum möglich?

Hallo,

mein Freund ist australischer Staatsbürger und hat noch bis Mitte Februar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Leider hat er immer noch keinen Termin von der Ausländerbehörde zwecks möglicher Verlängerung um ein Jahr bekommen. Hier meine Frage: Wenn er eine Ablehnung für ein weiteres Jahr erhält, könnte er noch über ein Touristenvisum für 3 Monate bleiben? Bzw. wie lange hat er Zeit auszureisen?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen?
LG
neva

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

in der Aufenthaltsverordnung, § 16 i. V. mit Anlage A, steht, daß Australier sich hier grundsätzlich ohne Aufenthaltstitel aufhalten können. Arbeiten darf er dann allerdings nicht mehr.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nevaroma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, noch eine kurze Nachfrage.
Muss er sich denn irgendwo melden nachdem sein Aufenthaltstitel/Arbeitstitel abgelaufen ist und er sich weiterhin in der BUndesrepublik aufhält?
MfG

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

nein. Aus dem § ergibt sich ja ein automatisches Aufenthaltsrecht. Vorgeschrieben ist nur der Besitz eines Passes.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Er sollte auf jedenfall vor Ablauf der AE die Verlängerung beantragen. Wenn es keinen Termin gibt, kann das ja auch schriftlich formlos per Post geschehen (Einschreiben!). Dann gilt der Aufenthalt jedenfalls bis zur Entscheidung als erlaubt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

da er keine AE benötigt, scheint mir das überflüssig.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Doch, er benötigt eine.

Erlaubnisfrei sind ja nur touristische Aufenthalte bis maximal 3 Monate ab Einreise, und er ist ja schon länger da und arbeitet außerdem. Macht er jetzt gar nichts, wird es im Moment wahrscheinlich auch keine Probleme geben, aber es tritt trotzdem eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ein, und die Probleme kommen dann mit Sicherheit später, wenn es um die Niederlassungserlaubnis oder um die Einbürgerung geht. Also lieber auf Nummer Sicher gehen.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

üblicherweise sind Ihre Beiträge ja recht kompetent, aber den von mir zitierten § 16 der Aufenthaltsverordnung haben Sie offenbar nicht gelesen. Da steht wörtlich "auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthaltes".

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

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