>Aufenthaltsrecht tros geteilte Sorgeerecht
Hallo donald,
deine Aussichten, unter den gegebenen Bedingungen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eure Tochter zu bekommen, sind denkbar gering.
So lange die KM das Kind nicht vernachlässigt oder misshandelt, wird man keinen Grund sehen, ihr das Kind weg zu nehmen und dir zu übergeben.
Weißt du, ein wenig seltsam ist das schon ...
Als du die KM kennen gelernt hast, war sie doch auch schon erwerbslos und ohne Schul- und Berufsausbildung.
Dennoch war sie für dich als Partnerin in Ordnung.
Und nun ist es *plötzlich* ein Problem?
** sie sieht sich nähmlich immer mehr zurückt und kommt ganz selten raus aus ihre Wohnung **
Mal abseits davon, dass es bei zwei kleinen Kindern schon etwas schwieriger werden kann, einfach mal so unter die Leute zu gehen ...
... wäre es dir lieber, sie würde trotz der beiden Kinder dauernd auf die Piste gehen?
Wäre es denkbar, dass es dir neben der Sorge um die Entwicklung des Kindes auch um die finanziellen Belastungen durch
Unterhalt geht?
Deine bisherigen Beiträge legen eine solche Mutmaßung durchaus nahe.
Wie würdest du denn die Betreuung der Kleinen organisieren wollen neben deiner Berufstätigkeit?
Klappts denn mit dem Umgang?
Wie oft siehst du die Kleine?
Grüße
von Haselstrauch am 30.01.2009 19:30
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