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Aufenthaltsrecht für "fremdes" Kind

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Aufenthaltsrecht für "fremdes" Kind

Guten Tag,

ich bitte um Auskunft zu folgendem Fall:

Der verwitwete Adam und die geschiedene Eva leben seit fünf Jahren in einer eheähnliche Gemeinschaft.
Adam hat seine Tochter Anna und Eva ihren Sohn Egon mit in die Patchwork-Familie gebracht.

Vor drei Jahren haben Adam und Eva noch die gemeinsame Tochter "Tina" bekommen.

Mit Tinas Geburt, also vor drei Jahren, hat Eva ihre Berufstätigkeit aufgegeben und kümmert sich seit dem daheim um die drei Kinder und den Haushalt, während Adam voll beruffstätig ist.

Eva will sich nun von Adam trennen weil sie eine neue Liebe kennen gelernt hat.
Sie will, dass Adam auszieht.
Und sie will, dass ALLE Kinder, also auch Adams Tochter Anna, bei ihr bleiben.
Anna ist inzwischen 10 Jahre alt - sie lebt also seit ihrem fünften Lebensjahr mit Eva zusammen.

Adam möchte im Falle der Trennung zu seinen Eltern ziehen. Er plant, dass seine Eltern (Mitte 60) sich während seiner beruflichen Abwesenheit um Anna kümmern.
Nach seinen Wünschen wird Anna ab Herbst eine Ganztagsschule besuchen.

Kann Eva gegen Adams Willen das Sorgerecht für seine Tochter bekommen?

Oder darf Adam seine Tochter "mitnehmen"?

Ist Annas Wille hier im Zweifel entscheidend?

Vielen Dank
R.



von november2006 am 13.11.2006 14:49
Status: Frischling (2 Beiträge)
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