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Aufenthaltsgenehmigungen - 8/9
eva vom 18.08.2000   |   167402 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz

Die Aufenthaltsgestattung regelt den Status von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz.

Alle Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung und dürfen zunächst in Deutschland bleiben.

Wer als Asylberechtigter anerkannt wird, erhält anschließend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis .
Asylbewerber, die abgelehnt worden sind, müssen ausreisen und werden notfalls abgeschoben, es sei denn, es liegen Abschiebungshindernisse vor. Dann werden sie weiter in Deutschland geduldet, bis diese Hindernisse wegfallen.

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Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen


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