Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine an einen Aufenthaltszweck gebundene, befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Typische Aufenthaltszwecke, bei denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sind:
Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für maximal zwei Jahre erteilt. Wenn der angegebene Aufenthaltszweck in dieser Zeit nicht erreicht worden ist, kann sie jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, wie z.B. Wechsel des Studienfachs, führt in der Regel zum Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung.
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