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Aufenthaltsgenehmigungen - 5/9
eva vom 18.08.2000   |   167391 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Die Aufenthaltsbewilligung

Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine an einen Aufenthaltszweck gebundene, befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Typische Aufenthaltszwecke, bei denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sind:

  • Studium
  • Au-pair-Aufenthalt
  • Aus- und Weiterbildung
  • Saisonarbeit
  • Einarbeitung von ausländischen Partnern in deutschen Mutter-, Tochter- oder Partnerfirmen

Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für maximal zwei Jahre erteilt. Wenn der angegebene Aufenthaltszweck in dieser Zeit nicht erreicht worden ist, kann sie jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, wie z.B. Wechsel des Studienfachs, führt in der Regel zum Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung.

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