Die höchste Stufe der Aufenthaltsgenehmigung ist die Aufenthaltsberechtigung.
Diese bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.
Die Aufenthaltsberechtigung ist eine vom Aufenthaltszweck unabhängige, räumlich und zeitlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung.
Sie gewährt Ihnen u.a. einen besonderen Ausweisungsschutz. Dies bedeutet, dass Sie nur bei gewichtigen Verstößen, wie z.B. Begehung einer schweren Straftat, aus Deutschland ausgewiesen werden können.
Außerdem sind Ausländer, die eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit.
Um eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie alle acht Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung.
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