Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten aufgrund der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU besondere Regelungen.
EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Ausstellung einer EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird zunächst für fünf Jahre erteilt.
Besteht die Beschäftigung in Deutschland darüber hinaus weiter, so wird anschließend eine unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Einen Anspruch auf eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben auch die Ehegatten der EU-Bürger, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.
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