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Aufenthaltsgenehmigungen - 3/9
eva vom 18.08.2000   |   167392 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Die EU-Aufenthaltserlaubnis

Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten aufgrund der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU besondere Regelungen.

EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Ausstellung einer EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird zunächst für fünf Jahre erteilt.
Besteht die Beschäftigung in Deutschland darüber hinaus weiter, so wird anschließend eine unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Einen Anspruch auf eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben auch die Ehegatten der EU-Bürger, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.

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