Die Aufenthaltserlaubnis ist die am häufigsten erteilte Form einer Aufenthaltsgenehmigung.
Man bekommt als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel an keinen besonderen Aufenthaltszweck gebunden und wird zunächst befristet für ein oder zwei Jahre erteilt. Nach fünf Jahren kann sie unter bestimmten Bedingungen in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Damit die befristete Aufenthaltserlaubnis unbefristet verlängert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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