Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger anordnung

28. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marcel
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger anordnung

Hallo
Habe meinen Sohn ( 4 Jahre ) grossgezogen , weil meine EX arbeiten war nun hatte sie sich im Dezember letzten Jahres von mir getrennt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt , was ich ebenfalls tat. Am 30.01 dann waren wir bei Gericht und haben einen Vergleich geschlossen , aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Sorgerecht bleibt beiden erhalten , der kleine Wohnt bei mir und wenn meine EX ihre Wohnung hat , übernachtet er da und ich bekomme ihn dann jeden TAG nach dem kiga sprich von 12.15 bis 17.00uhr dann holt sie ihn ab und er übernachtet da. Leider lief das ganze nicht so ganz , von ihrer Seite her denn sie holte ihn ab und brachte ihn nach hause , wie es ihr gerade in den Kram passte. Am 07.04 war es dann soweit , sie kam und nahm den kurzen mit sagte dann zwischen TÜR und Angel das er ab jetzt dort wohnen würde ( was aber nicht passierte denn ihre Wohnung is immernoch nicht fertig , sie übernachtet immer bei Kollegen usw... ). Wie zu erwarten , kam er nicht mehr in den KIGA und sehen durfte ich ihn auch nicht , anrufe wurden abgelehnt usw......das ganze Spiel ging 2 Wochen so. Also kontaktierte ich unsere Richterin die das verfahren im Januar gemacht hatte , diese hat einen Termin inerhalb von 1 Woche angeordnet. Nun habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger anordnung zugesprochen bekommen , und bin richtig Glücklich darüber als Vater. Nun meine Frage , welche möglichkeiten hat sie noch um was dagegen zu unternehmen bzw...worauf sollte ich besonders achten muss ich Angst haben , das in ein paar Tagen doch anders entschieden wird ? Ich liebe mein Kind und bin froh das er endlich bei mir ist , ich will ihn nicht nochmal verlieren.
Ich wäre euch für ein paar brauchbare Tips dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
an deiner stelle würde ich eng mit dem j.amt arbeiten.
ein kinderarzt- kinderpsychologe- könnte evtl. auch behilflich sein, wenn er zb. der meinung wäre.......
kinder brauchen auch regelmäßigkeiten und vertrauen u. das bekommt es bestimmt nicht wenn es hin u. her gerissen wird.
viel glück!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcel
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Hat denn sonst niemand eine Antwort auf meine Fragen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Marcus,

eine Antwort auf Deine Frage ist nicht so einfach, weil sie -mal abgesehen von der rechtlichen Seite- viele emotionale Gesichtspunkte enthält.

Du hast per einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das habe ich so noch nicht gehört. Ich meinte immer, eine solche Entscheidung gäbe es nur für das Sorgerecht. Hast Du einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge auf Dich gestellt?

Dieser Anordnung muß ja noch was folgen, nämlich ein sogenanntes Hauptsacheverfahren. Einer muß jetzt einen "richtigen" Antrag stellen. Entweder Du oder Deine Ex tut es.

Dennoch ist es schon mal viel wert, aber wie das Wort schon hergibt: Einstweilig. Heißt ungefähr "erstmal, um weitere mögliche Gefahren abzuwenden oder eine gewisse Ordnung für das Kind zu schaffen.

Nun mußt Du das endgültige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. Und hier solltest Du -so schwer es auch fallen mag- nur und zwar ausschließlich nur an das Kind denken und an sein Wohlergehen. Dementsprechend sachlich (!) müssen Deine Argumentationen aussehen.

Deine Ex kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einem Antrag genauso wieder auf sich übertragen lassen, nur wird sie es etwas schwieriger haben, aufgrund Deiner jetzigen Position.

Mit sachlicher Argumentation meine ich, daß Du Dich nur auf Tatsachen konzentrieren mußt, Ordnung des Kindes, Bezugsperson Du, usw.

Wenn Du anfängst, das "Lotterleben" Deiner Ex emotional vor Gericht zu schildern, kann der Schuß nach hinten losgehen. Mehr kann man Dir hier m.E. nicht raten.

Denk an das Kind, biete Deiner Ex ein geregeltes Umgangsrecht an etc., dann sind Deine Chancen, Dein Kind endgültig "behalten" zu dürfen, sehr gut.



-----------------
" Mit freundlichen Grüßen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katthy
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Marcel!
Aus meiner langjähriger Arbeitserfahrung kann ich Dir ein wenig Mut machen. Meist bleibt es bei den Einstweiligen Anordnungen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dann endgültig übertragen.

Ich kann mich ansonsten nur meinen Vorschreiberinnen anschließen. Sachlich kommt man meist am weitesten und Richter mögen Schlammschlachten der Eltern nicht sonderlich gern.

Natürlich musst Du bedenken, dass Deine Ex durch den Einstw. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auch wachgerüttelt worden sein kann. Wenn sie ihr Leben wieder in den Griff bekommt und die nötigen Voraussetzungen für das Kind schafft, würde ja auch einem Aufenthalt bei ihr - soweit ich das richtig verstanden habe - nichts im Wege stehen.
Wünschenswert wäre für das Kind, dass Ihr es als Eltern schafft, dem Kind alles zu bieten, was es braucht. Menschen machen Fehler und können daraus lernen ... sollte Dein Ex sich wieder in den Griff bekommen, so wäre es doch wunderbar, wenn Du ihr noch ne Chance geben kannst - vielleicht schafft Ihr ne Einigung ohne Gericht??

LG Katthy

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