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Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater

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Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater

Hallo Freunde ein heißes und aktuelles Thema!

Ich habe erfahren das meine Ehefrau mir fremd gegangen ist!
Ich habe sie zur Rede gestellt und Ihr gesagt das Sie die Wohnung sofort verlassen soll. Vorerst in ein Hotel oder Pension bis sie eine Wohnung findet!
Sobald Sie aus der Wohnung ist werde ich über meinen Anwalt über Eilverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meines 4,5 Sohn beim Amtsgericht beantragen!
Wie seht ihr meine Chancen in Zukunft??? Da die Mutter das Kindhaus verlassen wird/muß dürfte ich recht gute Chancen vor Gericht haben auch wenn meine Frau später vor Gericht sicherlich dagegen klagen möchte nachdem Sie sich eine richtige Wohnung gesucht hat, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu behalten???

Was denkt Ihr darüber?Brauche Eure ehrliche und konkrete Meinungen!
Natürlich werde ich ihr nicht verbieten das Kind zu sehen,das habe ich Ihr auch gesagt, aber schlafen wird es bei mir!

Danke vorab
papa02


von papa02 am 15.05.2007 11:14
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
--- editiert vom Admin


von guest123-975 am 15.05.2007 11:24
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
War es nicht so, dass deine Frau sich sowieso von dir trennen wollte, sich schon nach Wohnungen umgeguckt hat, ihr aber mittlerweile GETRENNT zusammen in einer Wohnung wohnt?



-----------------
"gruß azrael"


von azrael am 15.05.2007 11:32
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
sorry, muss meinen Text editieren, denn jetzt erinnere ich mich...

Du warst ja der 'liebende Vater', der zwar die Betreuung des Kindes in den ersten Lebensjahren seiner Frau überlassen hat und erst jetzt, sozusagen als plötzliche Eingebung (NEEEIN, nicht aus verletztem Stolz und Rachegelüsten heraus
) zum Vollblut-Vater mutiert...

Dazu kam ja noch die Oma des Kindes, die vor Gericht im Falle eines Sorgerechtsstreits Erpressungsversuche à la 'ich betreue das Kind nur dann, wenn es bei meinem Sohn lebt' starten sollte *lol*

Wie konnte mir das nur entfallen

-- Editiert von löni am 15.05.2007 11:44:31


von guest-12317.01.2012 17:13:52 am 15.05.2007 11:34
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
Engagierte Väter in allen Ehren, aber ich persönlich würd auch im Traum nicht dran denken die gemeinsame Wohnung ohne das Kind zu verlassen.

Wobei es letzten Endes halt leider doch immer darauf raus läuft das einer der Elternteile nur noch Umgang mit dem Kind hat bei einer Trennung. Sind meistens dann ja doch auch die Väter. Könnt ihr denn keine Lösung finden mit der ihr beide gut leben könnt und in der keiner groß aufs Kind verzichten muss bzw. das Kind auf keinen von euch beiden wirklich verzichten muss? Das scheint mir die beste Lösung wenn ich ehrlich bin.

Gruß,
Vaughn


von Vaughn am 15.05.2007 11:40
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
Hallo!
Sagt mal, wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Steht im Urteil ausdrücklich das Aufenthalts... liegt bei Mutter/Vater oder ist das auch in anderen Sätzen versteckt, wie man einigte sich drauf, dass das Kind bei der Mutter verbleiben soll.?

Das würde mich brennend interessieren


von AnneJ am 15.05.2007 11:50
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
quote:
Könnt ihr denn keine Lösung finden mit der ihr beide gut leben könnt und in der keiner groß aufs Kind verzichten muss bzw. das Kind auf keinen von euch beiden wirklich verzichten muss?

Solange man zusammen in einer Wohnung lebend noch nicht einmal eine Urlaubsregelung findet und so Statements wie *kann ich ihr verbieten wegzufahren* wird es im obigen Fall auch keine vernünftige Lösung geben...

-----------------
"gruß azrael"


von azrael am 15.05.2007 13:03
Status: Tao (5391 Beiträge)
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
Hallo papa02,
wenn Du die beste Lösung haben möchtest würde ich sagen was Vaughn sagt ist das beste für das Kind und auch für die Eltern,du solltest es zumindest Probieren das bist Du deinem Kind jedenfalls Schuldig. Ich weiss aus eigener Erfahrung das es sicher nicht einfach ist, sein handeln auf das Wohl des Kindes zu Focusieren,jedoch ist es so das euer Kind ganz sicher nichts dafür kann das deine Frau und Du nicht mehr zusammen können,warum soll es also darunter leiden,für euer Kind bleibt ihr Mama und Papa egal wie schlecht oder wie gut ihr seit.
gruß


von Papa Arno am 15.05.2007 13:22
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
Ja Sie wollte sich eh schon eine Wohnung suchen, aber weiß ich ja auch den richtigen Grund!
Nur ihr wisst wie schwer es ist in der BRD für einen Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen...nur jetzt ist die Chance da, weil sie ein gravierenden Fehler gemacht hat und sie weiß das sie in dieser Situation nicht mehr in unserer Wohnung bleiben kann!
Wie gesagt hier geht es nicht ums Sorgerecht sonder das das Kind bei mir bleibt!
Wieder die Frage: Wie sehen jetzt meine Chancen aus???

Danke


von papa02 am 15.05.2007 13:23
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
--- editiert vom Admin


von guest123-977 am 15.05.2007 13:28
Status: Unsterblich (1576 Beiträge)
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>Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater
Hallo Papa 02,

egal, ob Sohn oder Tochter
, dass deine Chancen schlecht sind, weißt du doch selbst. Niemand kann sagen, wie das Ganze ausgehen würde, wie ein Gericht entscheiden würde. Kommt auch drauf an, wie deine Frau reagiert. Ein absoluter Pluspunkt für sie ist sicher, dass sie das Kind bisher betreut hat. Sie ist doch keine schlechtere Mutter, nur weil ihr euch nicht mehr versteht. Ich habe den Eindruck, du verlagerst deinen Frust über die gescheiterte Beziehung auf die Umgangs-/Sorgerechtsebene. Das tut eurem Kind keinesfalls gut. Regel die Partnerschaftsprobleme dort, wo sie hingehören. Und appelliere an deine Frau, im Interesse eures Kindes das Gleiche zu tun. Und dann entscheidet gemeinsam zum Wohle des Kindes. Wenn ihr das allein nicht schafft, dann lasst euch helfen, gibt Mediatoren, Beratungsstellen...

Grüße


von mikkian am 15.05.2007 14:00
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