Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ja oder nein

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Schwanensee2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ja oder nein

Ich bin seit Kurzem geschieden und habe ein Kind mit meinem Ex. Während der Trennungsphase und auch jetzt wohnen das Kind bei mir, nun kommt mein Ex Partner auf die Idee das Kind sollen bei ihm wohnen, da ich ihn zur Rede gestellt habe das er wenig Interesse zeigt und das der jetzigen Umgang mit ihm nicht verloren gehen soll. Das Kind 6 Jahre und möchten bei mir wohnen bleiben und wollen nur mehr Interesse und regelmäßigen Umgang. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Sorgerecht haben wir beide.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ja oder nein
Nein.
Dazu scheint ganz einfach kein Bedarf zu bestehen.

Einigen Sie sich auf eine Umgangsregelung, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes (oder einer sonstigen Stelle), gegebenenfalls kann hier auch die Frage nach dem zukünftigen Lebensmittelpunkt geklärt werden. Das Aufenhaltbestimmungsrecht brauchen Sie dafür nicht.

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#2
 Von 
Schwanensee2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe schon geplant mir morgen gleich einen Termin beim Jugendamt zu holen. Bin nur sehr unruhig und habe Angst da angedroht wurde das Kind morgen aus der Kita abzuholen und mir erst Heiligabend erst wieder zu bringen. Und da das gemeinsame Sorgerecht besteht sehe ich gerade nicht wie ich das verhindern kann. Umgang bestand allen zwei Wochenenden von Sa Abend bis Di Früh und jede Woche einen Nachmittag.

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#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Auch mit alleinigem Aufenthaltbestimmungsrecht könnten Sie das nicht verhindern. Das Aufenthaltbestimmungsrecht hilft Ihnen nur dann, wenn der Vater das Kind bereits tatsächlich abgeholt hat, nicht wieder rausgibt und Sie es zurückholen wollen. Und auch dann würden die dieses Recht natürlich nicht über Nacht zugesprochen bekommen.

Sollte sich hier tatsächlich abzeichnen, dass hier ein Spiel über die Frage gespielt wird, wer das Kind zuerst von der Kita abholt und wann dieser jemand das Kind dann wieder "rauslässt", würde sich tatsächlich ein Antrag beim Familiengericht empfehlen. Darüber wird Sie vermutlich das Jugendamt aufklären. Ob das aber hier ernsthaft zu befürchten ist, mönnen SIe sich nur selber fragen.

Sie können das Kita-Personal morgen früh ja darum bitten, Sie kurz anzurufen, wenn der Vater das Kind abholen sollte, das aber nicht Ihrem Wunsch entspricht.

Ich würde hier möglichst lange versuchen, die Sache einvernehmlich zu regeln, bevor ich ein Gericht dafür bezahle.

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