Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

26. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Eulenfee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

Hallo!

Ich stehe vor einem Problem und weiss nicht genau, was ich am besten mache.

Es geht um meinen Sohn, er ist 5 Jahre alt und lebt bei seinem Vater, da mein Ex-Mann vor 3 Jahren einfach mit unserem Sohn abgehauen ist und "Fakten" geschaffen hatte, sprich: Den kleinen im Kindergarten angemeldet, 70KM weit weg gezogen, Umgang verweigert und und und...
Naja da sich der Prozes gezogen hatte, war unser Sohn schon so sehr an die Neue Umgebung gewohnt, dass die Richterin ihn dort nicht rausziehen wollte.

Wir haben beide das Sorgerecht und er das Aufenthaltsbestimmungsrecht.




Nun zum Problem:

Wir verstehen uns mitlerweile recht gut!

Jedoch hat unser Sohn in der letzten zeit immer mehr Probleme im Kindergarten.

Er ist auffallend agressiv, schlägt andere Kinder und erklärt anderen Kindern im Stulkreis, was sie auf dem X-Box Controller für Tasten drücken müssen um andere Spieler zu töten. Das ganze auch mit Englischen begriffen!


Desweiteren lügt er mit seinen 5 Jahren unheimlich viel.

Deshalb haben sich die Kindergärtnerinnen sich an mich gewandt.

Was mir dazu an den Umgangswochenenden auffällt ist, dass der Kleine richtig schlimme Gewichtsschwankungen hat.. manchmal nach 14 Tagen sogar 1 1/2 Kilo!!


Ich mache mir furchtbare Sorgen!

Der Kleine heult immer, wenn ich ihn wieder zu seinem Vater bringe und erzählt, dass er, wenn er wieder zu Hause ist ganz alleine in seinem Zimmer spielen muss und sein Papa X-Box zockt ( Ballerspiele).


Ich habe mit meinem EX-Mann schon unzählige male darüber gesprochen, dass er bitte erst dann spielen soll, wenn der kleine schläft.. aber es ändert sich nichts.


Im Kindergarten verweigert er schon das essen, weil es zu gesund ist.
Bei mir ebenso.. Wurst wird gegessen, Gemüse bleibt liegen, egal wie oft ich es versuche.



Bei all diesen Misständen, die derzeit herrschen, obwohl mein Ex-Mann Frührentner ist und eigentlich sehr viel Zeit haben müsste um sich ausreichend um den kleinen zu kümmern, hätte ich unseren Sohn lieber gerne bei mir.

Er kommt im nächsten Jahr in die Schule und da ist es doch wichtig, dass er gefördert wird.


Ich Arbeite zwar, aber es würde hier defintiv alles in geregelten Bahnen laufen.

Ich würde meinem EX-Ehemann auch den Kontakt mit unserem Sohn jederzeit ermöglichen.




Glaubt ihr, es gäbe aussichten auf Erfolg, wenn ich nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage?


Ich möchte eigentlich ungern ein "fass" aufmachen.. aber ich sehe und höre es ja, dass der kleine nicht die Aufmerksamkeit und Unerstützung bekommt, die er bräuchte.





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Eulenfee

Wie sieht es denn mit Unterhalt aus? Zahlst Du den regelmäßig und gerne, weil er ja für euer Kind ist?

Sorry, wenn ich damit anfange. Hinter den meisten Gründen für einen Änderungsantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stecken finanzielle Gründe.

Die Gründe die Du nennst, sind meines Erachtens vorgeschoben. Ansonsten hast Du immer die Möglichkeit Dich mal mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und Deine Ängste zu schildern.

Eine Beratung am PC hilft Dir nicht weiter. Das Leben spielt sich in der Realität ab.



LG

Robert

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Er ist auffallend agressiv, schlägt andere Kinder und erklärt anderen Kindern im Stulkreis, was sie auf dem X-Box Controller für Tasten drücken müssen um andere Spieler zu töten.


Lassen Sie sich das schriftlich geben und wenden Sie sich damit an das Jugendamt. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass Ihnen zeitnah das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, so ist doch offensichtlich bei so einem Verhalten, dass Ihr Sohn Hilfe braucht.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Eulenfee,

Hat das Kindergartenpersonal mal den Vater angesprochen?

Ich denke auch, Jugendamt ist eine gute erste Anlaufstelle, für

zu mindest mal eine Beratung.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich halte hier auch die Einschaltung des Jugendamtes für geboten. Allerdings sollte dies durch die KiTa geschehen. Es ist viel einfacher für das Fachpersonal eine pädagogisch objektive Meinung an den zuständigen Sachbearbeiter abzugeben als für die Mutter.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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