>Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Chancen?
Hallo,
Aufenthaltsbestimmungsrecht und alleiniges Sorgerecht beinhalten nicht, dass deine Frau kein Umgangsrecht mehr hat. Und solang keine ernsthaften Bedenken bestehen, dass ihr neuer "Lover" dem Jungen gegenüber gewalttätig ist, wirst du dies auch nicht verhindern können. Nur weil er sich evtl. in seiner Jugend mit n paar Punks geprügelt hat, bedeutet dies nicht gleich, dass er kleine Jungen grün und blau schlägt.
Ausserdem gefällt mir deine Schreibweise nicht: "Ich habe versucht, klarzustellen, dass der Junge hier aufwachsen soll", "der Junge muss pünktlich zu Hause sein ", " Sie muss mich benachrichtigen, wo er sich gerade aufhält", " Sie kommt jeden Tag, mit meinem Einverständnis ( gem. Sorgerecht ) "....
Sie ist genauso Mutter, wie du Vater bist !!!! Auch wenn das Kind bei dir lebt. Ein bissel Flexibilität und Eigenverantwortung wirst du ihr ja wohl zugestehen können oder? NOCH ist gar nichts entschieden. Und wo sich die Mutter mit dem Kind aufhält während ihrer Besuchszeiten geht dich überhaupt gar nichts an! Oder sagst du ihr auch Bescheid, wenn du mit dem Jungen einkaufen gehst???
Nicht DU allein hast zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält!!!
Und: Erstens kommen Sprüche wie " Ich bring dir den Jungen nicht mehr zurück" von jedem 2. getrenntlebenden Partner irgendwann mal. Wenn die Richter auf jede Drohung diesbezüglich eingehen würden, wären die Gerichte total überlastet.
Zweitens kann ich deine Exfrau verstehen: Mit welcher Berechtigung machst du ihr derartige Vorschriften?
Telefongespräche kannst du mitschneiden, wenns dir Freude bereitet. Deiner Frau wird es aber noch mehr Freude bereiten, da sie dir damit ein Strafverfahren anhängen kann.
Viel Erfolg beim Versuch, deinen "rechtlichen Schutz" zu erklagen und dem darauf folgenden Rosenkrieg.... dein Kind wird es dir bestimmt irgendwann danken, indem es freiwillig zu seiner Mutter zieht!
.... und ich dachte immer, nur Frauen wären so drauf!
von teufelin am 10.02.2005 05:29
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