Aufenthaltsbestimmungsrecht allein beantragen!

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hummelbaby
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht allein beantragen!

Hallo!
Möchte gerne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen - was muss ich da machen bzw. wie sollte ich dies machen. Eine friedliche Einigung bzw. eine Zustimmung vom KV ist nicht möglich - seit der Trennung versucht er ständig Stunk zu machen. Er ist im Ausland tätig und kommt nur 1x im Monat für ein WE nach Hause und sieht nur für diese Zeit seine Tochter. Seit dem ich nun einen neuen Partner habe ist es ganz schlimm geworden - er droht mir damit das ich nicht umziehen kann und Urlaub mit unsrer gemeinsamen Tochter würde er auch niemals gestatten. Daher möchte ich nun wenigstens das alleinige Aufenthalstbestimmungsrecht beantragen. Wer hat das schon mal gemacht und Erfahrung - wer kann Tipps geben - wär schön wenn mir jemand helfen könnte,ich weiss nicht mehr weiter. Danke!
Hummelbaby

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

versuche es doch erst einmal mit einer normalen umgangsregelung über das jungendamt.

ihr seit getrennt und das abr ist doch faktisch bei dir.

und es müsste doch relativ einfach sein einmal im monat ihm den umgang ein zuräumen. sei doch froh, dass er den kontakt zurtochter nicht abreisen läßt.

eure beziehungsprobleme sollte ihr anderweitig austragen.

der umgang und seine ausgestaltung steht grundsätzlich dem der umgang hat zu.

urlaub ist auch in der umgangsregleung zu vereinbaren letztlich kann er es nicht verhindern dass du mit eurer tochter in urlaub fährst. nur steht ihm halt auch eine zeit der ferien zu. da müsst ihr euch einigen.

bei gemeisamen sorgerecht hat er ein mitspracherecht beim umzug des kindes. nur so wie ich die situation sehe, wenn ers owieso im ausland ist, hat er ja nur ganz schlecht drcukmittel dies zu verhindern

wenn der umz6ug aber dazu führt den umgang einzuschränken, solltest du dir gut überlegenob es richtig ist.

nur um den lästigen ex los zuwerden ist das nicht gut...denn das kind hat ein recht auf den vater...und auch wenn du dir einen euen partner gesucht hast (was mich für dich freut und ich wünsch dir viel glückbedeutete das noch lange nicht dass das kind sich einen neuen vater gesucht hat.

versuche das zu trennen und sei fair zum kind

gruß

uwe

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Hummelbaby,

wende dich zunächst an das Jugendamt. Wenn du vor Gericht einen Antrag auf alleiniges ABR stellst, wird es sowieso um Stellungnahme gebeten.

Aber vielleicht gibt es vor neutralen Dritten ja noch eine friedliche Lösung.

Ansonsten solltest du deine Einstellung im Sinne von Uwes Posting kritisch hinterfragen und deine Ängste und Befürchtungen auf ein realistisches Maß reduzieren. Im Übrigen stehen dem Vater in der Tat die gleichen Rechte zu, wie dir. Er kann dir keinen Urlaub verbieten, du ihm umgekehrt aber auch nicht.

Ein Umzug wäre zustimmungspflichtig, wenn dadurch der Umgang eingeschränkt wird. Ggf. können zusätzliche Umgangskosten dir angelastet werden oder den Kindesunterhalt reduzieren. Ein bisschen was ist also an seinen Äußerungen schon dran und es wäre im Interesse des Kindes sicher sinnvoll, ein Einvernehmen herzustellen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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