Hallo und ein frohes neues alle miteinander!
Könntet Ihr mich mal bitte btzgl. des o.g. Themas erhellen?!
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, das Kind, 12 Jahre, lebt bei der Mutter, wurde vor Jahren so festgelegt.
Wie sieht es nun mit einer Änderung der Aufenthaltsbestimmung / Wohnsitzwechsel aus? Kann das einer der Sorgeberechtigten einfach so bestimmen, nach dem Motto, "so, Du lebst nun in Zukunft beim Vater" oder andersrum, "Du lebst jetzt bei der Mutter" bzw. "das Kind wohnt in Zukunft bei mir und nicht mehr bei Dir.....!"
Wie sehen da die rechtlichen Weg aus?
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"Glück Auf!"
Aufenthaltsbestimmumg / Wohnsitzwechsel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also wenn das ABR nicht einer alleine hat, dann kann der andere auch nicht einfach bestimmen, wo das Kind lebt. Sollte es die Elternteile wechseln, müssen sich da ja eh beide Eltern einig sein. Für einen Umzug braucht derjenige die Zustimmung des anderen.
Es gibt die Möglichkeit, das ABR einzuklagen, und somit hätte man alleinige Entscheidungsfreiheit. Jedoch sollte der, bei dem das Kind nicht lebt, bedenken, das auch die Richter hierzulande in der Regel sagen, das die Mutter(oder Vater, je nachdem wo das Kind lebt) wegziehen dürfen.....denn es kann ja nicht angehen, das der ehemalige Partner im Prinzip bestimmen kann, wo der andere lebt.
Also Prinzipiell kann man versuchen, einen evtl. Umzug zu verhindern, das ABR einklagen. Aber bei einem 12 jährigen.....könnte er doch auch mal gefragt werden.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
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"KINDER: Du kannst ihnen deine Liebe geben,aber nicht deine Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Ged"
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