Aufenthaltsberechtigung verlängern/Einbürgerung

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
threrai
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Aufenthaltsberechtigung verlängern/Einbürgerung

Hallo Forum,

ich bin Thailänderin und habe in Thailand einen deutschen Mann geheiratet und 3 Kinder von ihm bekommen. Wir haben uns dann in Thailand scheiden lassen. Weil ich die Kinder nicht versorgen kann bin ich 2002 nach Deutschland gekommen. Der Aufenthaltstitel wurde dann immer wegen den Kindern verlängert (Familienzusammenführung). Nun sind die Kinder erwachsen, zwei haben die Ausbildung abgeschlossen bzw der Jüngste hat die Ausbildung noch nicht begonnen. Zuletzt wurde der Aufenthaltstitel wegen der laufenden Ausbildung des mittleren Kindes verlängert. Die Ausländerbehörde will den Aufenthaltstitel nun jedoch nur dann verlängern wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen kann. Ich habe aber leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag der sich immer um sechs Monate verlängert.

Parallel dazu möchte ich einen Einbürgerungsantrag stellen. Ich behersche die deutsche Sprache, Einbürgerungstest, Rentenversicherungsverlauf, etc habe ich alles. Der dortige Bearbeiter sagte mir jedoch beim ersten Treffen das ich nur eingebürgert werden kann wenn ich einen legalen Aufenthaltstitel habe und das die Einbürgerung ab Antragsstellung 6 Monate oder länger dauert. Den Einbürgerungsantrag werde ich am 1. August zusammen mit allen Unterlagen einreichen. Mein Aufenthaltstitel läuft jedoch schon im September aus.

1. Kann ich meinen Aufenthaltstitel auch irgendwie mit einem befristeten Arbeitsvertrag verlängern?

2. Können mir meine deutschen Kinder den Aufenthalt in Deutschland weiter ermöglichen?

3. Könntet ihr mir sonst einen Tip geben wie ich in Deutschland bleiben kann?


Vielen Dank

Rerai

-- Editier von threrai am 28.07.2017 00:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von threrai):
1. Kann ich meinen Aufenthaltstitel auch irgendwie mit einem befristeten Arbeitsvertrag verlängern
Wahrscheinlich nicht. Erstaunlich, dass Du nach so langer Zeit noch nicht einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwerben konntest.

Zitat (von threrai):
2. Können mir meine deutschen Kinder den Aufenthalt in Deutschland weiter ermöglichen?
Mit der Volljährigkeit Deiner Kinder sind sie erwachsene eigenständige Personen und nicht mehr auf Deine Betreuung angewiesen. Nach deutschen Rechtsverständnis seid ihr keine Familie mehr. Zur Familie (im aufenthaltsrechtlichen Sinne) zählen in Deutschland nur Ehepartner und minderjährige Kinder.

Zitat (von threrai):
3. Könntet ihr mir sonst einen Tip geben wie ich in Deutschland bleiben kann?

Eine dauerhafte Vollbeschäftigung suchen, mit Teilbeschäftigung wird es keinen stabilen Aufenthaltstitel und auch keine Einbürgerung geben..

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
threrai
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Mir war meine Situation nicht klar. Hätte ich das mit der Einbürgerung ein Jahr früher angefangen wäre wahrscheinlich alles gut gegangen. Bei den Kindern hatte ich daran gedacht das sie für mich bürgen, das ich irgendwie so nochmal eine Verlängerung des Visums um 6 Monate bekomme. Ich versuche meinen jetzigen Arbeitsvertrag in eine Vollbeshäftigung umzuwandeln. Mein Visum wurde zuletzt immer nur um ein Jahr oder sechs Monate verlängert, deshalb will mir der Arbeitsgeber auch nur den Arbeitsvertrag um ein Jahr oder 6 Monate verlängern. Hat der Arbeitgeber Nachteile wenn er mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt und ich dann keine Visumsverlängerung mehr bekomme? Ohne das Visum kann ich in Deutschland nicht arbeiten, dann müsste doch auch das unbefristete Arbeitsverhältnis enden?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von threrai):
Hat der Arbeitgeber Nachteile wenn er mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt und ich dann keine Visumsverlängerung mehr bekomme?

Du hast kein Visum, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Personenfürsorge für Deine (deutschen) Kinder. Wenn es jetzt keine Kinder mehr gibt, weil sie jetzt erwachsen sind, wird man Dir diese Aufenthaltserlaubnis auch nicht mehr verlängern.
Arbeitsvertrag hin oder her, wichtig wäre eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Ohne Aufenthaltserlaubnis darfst Du auch nicht arbeiten.

-- Editiert von ya338 am 28.07.2017 10:03

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
threrai
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich brauche also eine Niederlassungserlaubnis (allgemein)?
Unter den Voraussetzungen steht:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
- das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
- eine Beschäftigung,
- eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
- aus humanitären Gründen.

Da trifft keines der Gründe auf mich zu? Oder ist mit humanitären Gründen die Fürsorge für meine Kinder gemeint?

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Zitat:
Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Mit dem deutschen Mann habe ich weit länger als 3 Jahre zusammen gelebt, aber in Thailand. Der Mann ist dann nach der Scheidung auch gestorben.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
threrai
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Noch eine Frage:
Bei der letzten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat mir der Sachbearbeiter mündlich gesagt das er das tut weil das mittlere Kind noch in der Ausbildung sei. Wenn das jüngste Kind jetzt doch noch eine Ausbildung oder Studium anfängt, könnte dann meine Aufenthaltserlaubnis wieder um 6 Monate verlängert werden? Ist ein Kind in der Ausbildung ein offizieller Grund für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder lag das im Ermessen des Sachbearbeiters?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie gesagt, es hängt davon ab, ob die Kinder volljährig sind. Ab dann brauchen sie keine Fürsorge mehr, auch wenn sie bis zum 42. Lebensjahr studieren...

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
threrai
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von ya338):
wichtig wäre eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Ohne Aufenthaltserlaubnis darfst Du auch nicht arbeiten.


Ich habe mir diese Seiten Link1 Link2 nochmal durchgelesen. Das trifft am besten auf mich zu. Beim Arbeitsvertrag steht auch nicht das dieser unbefristet sein muß.

1x Hilfreiche Antwort

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