Hallo
ich brauche Hilfe bitte,meine Frage:
Darf ich in Deutschland bleiben ,wenn ich von gemeinsamen Wohnung ausziehen?Ich bin eine Kroatin,fest angestellt und 2Jahre 3Monaten verheiratet,meine Ehe ist nur noch psychische Terror:( Ich würde gerne in Deutschland bleiben ich habe feste gute Arbeit und Freunde hier.
Danke! Ich warte ungeduldig auf Antwort
-- Editiert nikola123 am 30.06.2013 13:09
Aufenthalt nach der Scheidung
Notfall?
Notfall?
quote:
Darf ich in Deutschland bleiben ,wenn ich von gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Wenn Deine eheliche Lebensführung noch keine drei Jahre in Deutschland bestanden hat, hast Du noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
Durch den EU-Beitritt Kroatiens ist das aber auch nicht (mehr) erforderlich, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Guckst Du hier:
http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung/geplante-gesetzesaenderungen-zum-beitritt-kroatiens-zur-eu.html
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Nun ja - ohne die Privilegierung als mit einem dt. Staatsangehörigen Veiratete darf sie sich in D aufhalten, aber nicht arbeiten. Daran wird es dann wohl scheitern...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Nunja, wenn sie schon fest arbeitet braucht sie jetzt eine Arbeitserlaubnis und die gibt es bei der Agentur für Arbeit. Wie die ZAV entscheidet kann man kaum ohne Spekulationen hier zu betreiben sagen und insbesondere wäre es ja auch keine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz sondern eine Weiterbeschäftigung.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
-- Editiert Greg0r am 30.06.2013 14:09
Meine Frage.Darf ich den Wohnsitz nach 2 Jahren und 3 Monaten Ehe ändern (also aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen) ohne rechtliche Folgen?
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Nö. Das wäre ja Getrenntleben und dieses steht im Ausländerrecht der Scheidung gleich. Oben wurde schon darauf hingewiesen - drei Jahre eheliche Lebensführung
sind erforderlich, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu haben.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Noch mal ganz langsam zum Mitschreiben.
Für jeden Aufenthalt in Deutschland (so wie anderswo auch) bedarf es einen bestimmten Zweck oder Grund.
Der Grund für Deinen Aufenthalt in Deutschland war "die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft" .
Da dieser Aufenthaltszweck durch die Trennung von Deinem Mann nicht mehr vorhanden ist und bislang kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt wurde, ist der Sinn und Grund für eine weitere Anwesenheit für Dich in Deutschland nicht mehr gegeben.
-- Editiert ya338 am 01.07.2013 18:42
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