Aufenthalt nach Trennung zur Bezugsperson

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471268-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthalt nach Trennung zur Bezugsperson

Hallo
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich Drittstaatsangehörige besitze die Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU verheiratet mit einem EU-Bürger seit Januar 2016. In Deutschland sind wir erst seit Mai 2016. Und leben auch zusammen hier.
Mein Ehemann ist mit einer anderen Frau weg. Das heist wir leben nicht mehr zusammen seit einem Monat. Er hatt auch die Wohnung hinter meinem Rücken gekündigt.
So jetzt habe ich folgende frage wie sieht es mit meinem Aufenthalt in Deutschland jetzt aus? Da die Bezugspersonen nicht mit mir zusammen mehr lebt.

Falls das was hilft? Ich arbeite Vollzeit seit November 2016 und habe auch seit drei Monaten einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen.

Würde mich über Nachrichten freuen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go471268-34):
So jetzt habe ich folgende frage wie sieht es mit meinem Aufenthalt in Deutschland jetzt aus? Da die Bezugspersonen nicht mit mir zusammen mehr lebt.

Der Grund und Zweck Deiner Aufenthaltserlaubnis war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Mit der Trennung ist dieser Zweck nicht mehr gegeben und somit ist auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland erloschen. Die Ausländerbehörde wird Dich zur einer Anhörung bitten und alles weitere mit Dir besprechen.

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#2
 Von 
go471268-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von go471268-34):
So jetzt habe ich folgende frage wie sieht es mit meinem Aufenthalt in Deutschland jetzt aus? Da die Bezugspersonen nicht mit mir zusammen mehr lebt.

Der Grund und Zweck Deiner Aufenthaltserlaubnis war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Mit der Trennung ist dieser Zweck nicht mehr gegeben und somit ist auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland erloschen. Die Ausländerbehörde wird Dich zur einer Anhörung bitten und alles weitere mit Dir besprechen.


Hallo danke für deine Nachricht
Muss ich nuch da jetzt melden bei der Ausländerbehörde? Oder wie läuft das ab?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go471268-34):
Muss ich nuch da jetzt melden bei der Ausländerbehörde? Oder wie läuft das ab?

Die Ausländerbehörde wird sich zum gegebenen Zeitpunkt bei Dir melden. Vielleicht meldet sie sich auch gar nicht und erklärt Dir erst zum Zeitpunkt der Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis, dass es auf Grund der eingetretenen Trennung keine Verlängerung mehr gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go471268-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe was im Internet gefunden da steht das ich meine Aufenthaltskarte behalten kann wenn die Ehe 3 Jahre vor der Gerichtlichen Einleitung der Scheidung bestanden hatt (mind. 1 Jahr in Deutschland).
Jetzt habe ich mich noch nicht als getrennt lebend gemeldet muss ich das irgendwo machen? Und heißt getrennt lebend auch einleitung der Scheidung?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go471268-34):
Jetzt habe ich mich noch nicht als getrennt lebend gemeldet muss ich das irgendwo machen? Und heißt getrennt lebend auch einleitung der Scheidung?

Die Ausländerbehörde erfährt vom Meldeamt, wenn sich einer von Euch vom gemeinsamen Wohnort ab- oder an einem neuen Wohnort angemeldet hat. Maßgeblich ist nicht der Scheidungstermin, sondern der Zeitpunkt der Trennung.

1x Hilfreiche Antwort

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