Aufenthalt mit Touristenvisum, bestehende ehe?

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
IG Off
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufenthalt mit Touristenvisum, bestehende ehe?

Hallo,
Ich habe eine Frage und bin mir nicht sicher wie das zu handhaben ist.
Also ich bin deutscher und Student und seit fast 2 Jahren mit einer Argentinierin verheiratet. Wir haben in deutschland geheiratet und sie hatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach einem Jahr ist wieder nach Argentinien. Ich habe einen Flug gekauft und war mir über die Bestimmungen zum Visum über den Familiennachzug nicht bewusst.
Ist es möglich auch in dieser Situation ein Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln? oder kann sie wirklich nur mit einem Visum zur Familienzusammenführung einreisen? Zudem ist es nur ein Oneway-Ticket.
Ich ihffe mir kann jemand weiterhelfen ..
Viele Grüße
Dom

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-- Editiert IG Off am 01.11.2012 15:06

-- Editiert IG Off am 01.11.2012 15:44

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ist es möglich auch in dieser Situation ein Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln? oder kann sie wirklich nur mit einem Visum zur Familienzusammenführung einreisen? Zudem ist es nur ein Oneway-Ticket.

Im Visumsantrag verpflichtet sich der Antragsteller ausdrücklich bei Ablauf des erhaltenen Visums wieder auszureisen und das sollte er dann auch tun. Man sollte schon wissen was man unterschreibt und sich auch daran halten.

Für einen dauerhaften Aufenthalt ist von vornherein ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Oneway-Tickets gibt es auch in die andere Richtung, das ist nun wirklich kein Argument.

Moment mal, soweit mir bekannt ist können argentinische Staatsangehörige doch visafrei nach Deutschland einreisen ?
Wieso ist sie mit einem Touristenvisum hierhergekommen ?

Da sollte sie auf jeden Fall bei der Ausländerbehörde versuchen ihre (inzwischen abgelaufene) Aufenthaltserlaubnis zu erneuern, sofern die eheliche Gemeinschaft noch/wieder besteht.

-- Editiert ya338 am 01.11.2012 16:48

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
Für eine Familienzusammenführung braucht man als Argentinier ein Visum.
Für Besuch, Geschaftszwecke oder was man so für 90 Tage hält macht ist kein Visum notwendig.
Wenn also eine dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant ist geht das nur übers Visum und die ABH wird über das falsche Visum sicher nicht erfreut sein.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IG Off
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ,
Vielen Dank für die Antworten! Ich war der irrigen Annahme, dass diese Visumsgeschichten endlich durchgestanden wären, nachdem Sie schon eine Aufenthaltserlaubis hatte und wir verheiratet sind. Dem ist wohl nicht so.
Sie ist noch gar nicht hier , mir ginbg es darum zu wissen ob es überhaupt Sinn macht das Sie jetzt ( der Flug geht am Samstag) herkommt.
Das mit dem Touristenvisum bezieht sich auf das "normale" 90 Tage- Visum , da für Argentinier kein Visum für diese Zeitspanne nötig ist.
Ich werde versuchen mit der Ausländerbehörde zu reden. Ich weiß nicht wie die Praxis ist, aber es scheint zumindest theoretisch möglich zu sein, dass Sie trotz falschen "Visums" eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Das habe ich im Internet gefunden.(http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#5)

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
der Lebensunterhalt gesichert ist,

1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
kein Ausweisungsgrund vorliegt,
soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. und
die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.

(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer
mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Vielen Dank für die Hilfe !

Viele Grüße IG OFF

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

quote:
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Das ist zwar richtig nur in der Praxis wirds selten gemacht.
Was sollten das denn für Gründe sein, das ein Visumsverfahren nicht zu zumutbar ist?
Zudem solle die Vorschrift nur Ausländer begünstigen, bei denen sich der Aufenthaltszweck erst aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände geändert hat und das ist bei euch definitiv nicht der Fall. Darüber gibt es schon diverse Urteile bis zum Bundesverwaltungsgericht hoch.
Sicher sollte man vorher mit der Behörde sprechen, da die Behörde ermessen hat, nur zu viel sollte man nicht erwarten.

Wenn ich deinen ersten Beitrag richtig verstanden habe, warst du jetzt 1 Jahr nach der Hochzeit schon alleine in Deutschland und deine Frau im Heimatland für 1 Jahr? Das wirft wie ich finde auch einige Fragen auf. Was aber nicht viel heißen soll ;-)




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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

-- Editiert Greg0r am 01.11.2012 19:54

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IG Off
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, also wir haben 1 Jahr hier zusammen gelebt und danch ist Sie in Argentinien gewesenund ich hier... Is nicht optimal gelaufen, aber naja..
Du hast recht viel erwarte ich mir nicht, von der Ausländerbehörde, aber zumindest manchmal soll man ja Glück haben ;) .. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Du hast Recht das Visumsverfahren ist zumutbar, aber zumindest erfüllt sie alle Vorraussetzungen.. Ich werd sehen was dabei rauskommt.
Vielen Dank nochmals!

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2x Hilfreiche Antwort




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