Aufenthalt/ Niederlassung

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474299-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalt/ Niederlassung

Guten morgen an alle,

ich hab da ein Problem und ehrlich gesagt ich weiss nicht mehr... Vllt kann mir hier jemanden helfen.

Ich bin ein ganz liberaler Marokkaner, ich wohne in Deutschland seid 2009, ich hab ein deutsches Kind nach einer Ehe von einem Jahr, ich habe meine Ausbildung, ich arbeite und habe einen unbefristeten Vertrag, hab noch nie soziale Leistungen in Anspruch genommen, hab immer mein Unterhalt bezahlt.
Ich habe auch immer nach meiner Tochter gefragt, die Mutter lasst mich sie leider nicht sehen, des wegen muss ich mich immer einklagen wegen mein Besucher recht und das dauert immer und so weiter. Beim letzten Gerichtsurteil, hab ich mich einverstanden erklärt der Mutter zwei Jahre Zeit zu geben weil sie an dem Zeit Punkt das dritte Kind vom dritten man bekommen hat und sie nicht ausreichend Zeit hatte sich um 3 Kinder zu kümmern und gleichzeitig sich mit den umgangstermine rum zu schlagen...

Die zwei Jahre sind vergangen ich hab immer wieder beim Jugendamt an geklopft und nachgefragt, konnten mir aber nicht helfen jetzt musste ich mein Visum verlängern und hab von der Ausländerbehörde einen Fiktionschein bekommen !!!

Ich darft die EU nicht verlassen ich kann meine Eltern nicht besuchen meine Freundin auch nicht.

Wie sieht ihr das und was kann ich da gegen machen ?

Ich mochte einfach ganz normal leben meine Verpflichtungen nach gehen meine Tochter besuchen und mir auch in Deutschland eine neue Familie gründen. Mehr nicht :-(

Besten dank

Mehdi.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Welchen Aufenthaltstitel besitzen Sie ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go474299-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte ein drei Jahres aufenthaltstitel jetzt seid kurzem hab ich einen fiktionsschein bekommen für 6 Monate

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go474299-78):
....jetzt musste ich mein Visum verlängern und hab von der Ausländerbehörde einen Fiktionschein bekommen !!!
Ich darft die EU nicht verlassen ich kann meine Eltern nicht besuchen meine Freundin auch nicht.

Sie meinen sicher die Aufenthaltserlaubnis und weshalb wurde die nicht sofort verlängert ?
Dafür muss es doch einen Grund geben, zu welcher Zweck wurde die AE erteilt (Paragrafen) ?
Wenn dieser Zweck weggefallen ist, besteht natürlich auch kein Grund zur Verlängerung. Aber anscheinend
prüft die Ausländerbehörde noch, ob die AE verlängert werden kann oder eben nicht.

Auch mit einer Fiktionsbescheinigung kann man verreisen.
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.

Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.


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