Aufenhalten Erlaubnis nach dem Heirat ohne Ausreise nach heimat

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elly01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenhalten Erlaubnis nach dem Heirat ohne Ausreise nach heimat

Guten Tag,
Ich kam aus Georgien mit Schengen Visum. Am 23.06.2016 habe ich meine Frau, eine Deutsche, in Dänemark geheiratet. Um deutsche Aufenhalten Erlaubnis zu bekommen erstmal muss ich eine Ausreiße zurück nach Georgien fahren und dort von 2-7 Monaten oder noch langwieriger warten. Gleichgeschlechtige Ehe ist nicht anerkennt dort. Wegen ständige Diskriminierung (LGBT-Leute) und Angriff Erfahrung haben ich und meine Frau Angst zusammen eine Ausreise machen. Mein Visum ist schon 5 Monaten als abgelauft, weil wir nicht trennen möchten, und kein Garantie dass ich zuruck nach Deutschland einreisen kann Ob moeglich in solche Situation eine Duldung oder der Aufenthaltenerlaubnis ohne Ausreise nach heimatland zu bekommen ?
mit herzlichen Grüssen
Elly und Christin

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Elly01):
Ob moeglich in solche Situation eine Duldung oder der Aufenthaltenerlaubnis ohne Ausreise nach heimatland zu bekommen ?

Nein, denn Sie haben beim Antrag auf das Schengenvisums unterschrieben, dass Sie pünktlich zum Ende der Gültigkeit des Visums wieder ausreisen.

Um größere Probleme zu vermeiden, sollten Sie zeitnah mit einem Rückreiseticket in der Hand bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Mit ein bisschen Glück erhalten Sie eine Grenzübertrittsbescheinigung GÜB und können problemlos ausreisen. Wenn Sie Pech haben werden Sie abgeschoben und das zieht eine Wiedereinreisesperre nach sich, dann werden Sie so schnell nicht wieder nach Deutschland und in andere Schengenländer einreisen dürfen.

Um eine Anzeige (und Strafe) werden sie nach 5monatigen illegalen Aufenthalt sicher nicht herumkommen.

-- Editiert von ya338 am 15.04.2017 17:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Noch in Ergänzung: ob die Ehe von deinem Heimatland anerkannt ist, das ist doch völlig einerlei. Entscheidend ist, dass die deutsche Botschaft die Ehe anerkennt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Wer sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, macht sich strafbar.

Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG machen sich Personen strafbar, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ist ebenfalls strafbewehrt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen