Guten Tag,
Ich kam aus Georgien mit Schengen Visum. Am 23.06.2016 habe ich meine Frau, eine Deutsche, in Dänemark geheiratet. Um deutsche Aufenhalten Erlaubnis zu bekommen erstmal muss ich eine Ausreiße zurück nach Georgien fahren und dort von 2-7 Monaten oder noch langwieriger warten. Gleichgeschlechtige Ehe ist nicht anerkennt dort. Wegen ständige Diskriminierung (LGBT-Leute) und Angriff Erfahrung haben ich und meine Frau Angst zusammen eine Ausreise machen. Mein Visum ist schon 5 Monaten als abgelauft, weil wir nicht trennen möchten, und kein Garantie dass ich zuruck nach Deutschland einreisen kann Ob moeglich in solche Situation eine Duldung oder der Aufenthaltenerlaubnis ohne Ausreise nach heimatland zu bekommen ?
mit herzlichen Grüssen
Elly und Christin
Aufenhalten Erlaubnis nach dem Heirat ohne Ausreise nach heimat
15. April 2017
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Frage vom 15. April 2017 | 16:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenhalten Erlaubnis nach dem Heirat ohne Ausreise nach heimat
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#1
Antwort vom 15. April 2017 | 17:40
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatOb moeglich in solche Situation eine Duldung oder der Aufenthaltenerlaubnis ohne Ausreise nach heimatland zu bekommen ? :
Nein, denn Sie haben beim Antrag auf das Schengenvisums unterschrieben, dass Sie pünktlich zum Ende der Gültigkeit des Visums wieder ausreisen.
Um größere Probleme zu vermeiden, sollten Sie zeitnah mit einem Rückreiseticket in der Hand bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Mit ein bisschen Glück erhalten Sie eine Grenzübertrittsbescheinigung GÜB und können problemlos ausreisen. Wenn Sie Pech haben werden Sie abgeschoben und das zieht eine Wiedereinreisesperre nach sich, dann werden Sie so schnell nicht wieder nach Deutschland und in andere Schengenländer einreisen dürfen.
Um eine Anzeige (und Strafe) werden sie nach 5monatigen illegalen Aufenthalt sicher nicht herumkommen.
-- Editiert von ya338 am 15.04.2017 17:43
#2
Antwort vom 16. April 2017 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Noch in Ergänzung: ob die Ehe von deinem Heimatland anerkannt ist, das ist doch völlig einerlei. Entscheidend ist, dass die deutsche Botschaft die Ehe anerkennt.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 17. April 2017 | 06:55
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Wer sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, macht sich strafbar.
Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
machen sich Personen strafbar, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ist ebenfalls strafbewehrt.
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