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Aufbewahrungspflicht f. Kontoauszüge Privathaushalt?

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Aufbewahrungspflicht f. Kontoauszüge Privathaushalt?

Hallo!

Wie lange muß man gesetzlich Kontoauszüge als Privatmann aufheben?

Kann das FA drauf bestehen trotz allem Konteneinsicht auch für älter als 2006 zu nehmen? Muß ich gefragt werden und kann im Falle, daß ich die Frage verneine, trotzdem das FA sich die Auszüge ansehen?

Servus

Sepp


von Derseppi am 17.01.2008 22:00
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>Aufbewahrungspflicht f. Kontoauszüge Privathaushalt?
Eine gesetzl. Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge gibt es nicht.

Das Finanzamt kann eine Kontenabfrage gemäß § 93b AO durchführen lassen.

Sie müssen dazu vorab nicht gefragt werden.


MfG
Oerdiz


von oerdiz. am 17.01.2008 22:36
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Aufbewahrungspflicht f. Kontoauszüge Privathaushalt?
Die Kontenabfrage durch die Behörden ist aber nur noch bis Ende 2008 zulässig.
Sobald die Abgeltungssteuer greift, ist die Rechtsgrundlage für Kontenabfragen dahin.
Ab da sind dann nur noch Kontenabfragen bei dringendem Verdacht auf Sozialbetrug zulässig.

Gruss
leinad


von guest123-1983 am 18.01.2008 08:09
Status: Unsterblich (1171 Beiträge)
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>Aufbewahrungspflicht f. Kontoauszüge Privathaushalt?
Mit der Kontenabfrage erhält das Finanzamt aber noch keine Informationen über die Kontobewegungen, sondern nur über den Umstand, dass so ein Konto existiert.

Eine Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge gibt es gar nicht im privaten Bereich. Dennoch empfiehlt es sich, Kontoauszüge mindestens für den Zeitraum der regelmäßigen Verjahrungsfrist (3 jahre) aufzubewahren.

Im konkreten Fall stellt sich die Frage, wer in der Beweispflicht ist.

Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt, dann kann das Finanzamt die Information direkt bei der Bank einholen. Vorher muss es Dich aber im Regelfall bitten, die Kontoauszüge selbst vorzulegen.


von hh am 18.01.2008 10:26
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