Aufbewahrungsfrist Bewerbungsunterlagen ..

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufbewahrungsfrist Bewerbungsunterlagen ..

Hallo,

jemand bewirbt sich schriftlich auf eine ausgeschriebene Stelle. Dieser jemand erhält eine schriftliche Absage, in der steht, dass "die Bewerbungsunterlagen datenschutzrechtlich vernichtet wurden".

Hätte der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen nicht zurückschicken müssen oder zumindest die Abholung anbieten müssen oder ist eine Vernichtung einfach möglich? Wo steht das (Gesetzesgrundlage)?

Danke.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das steht nirgendwo und ist leider nicht geregelt. Und im Grunde eine Frechheit. Denn so eine Bewerbungsmappe ist ja summa summarum eine durchaus kostspielige Angelegenheit für die Bewerber.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eigentlich sollten Bewerbungsunterlagen zumindest dann zurückgeschickt werden, wenn sie aufgrund einer Ausschreibung innerhalb der genannten Frist eingereicht werden. Sie sind Eigentum der Bewerber. Unterlagen auf der Basis von Initiativbewerbungen, die so auf Verdacht eingesandt werden, die werden üblicherweise vernichtet. Wenn man wie wir einen Bewerberpool hat, in welchem Bewerber gespeichert sind, die zwar geeignet sind, auch in der engeren Auswahl waren, dann werden diese Bewerber benachrichtigt und um Erlaubnis gebeten werden, die Unterlagen für den Zeitraum xy zu behalten.

Viele gerade kleinere Betriebe scheuen die Kosten für die Rücksendung. Das ist zwar nachvollziehbar, aber nicht in Ordnung. Ich würde auf jeden Fall nachfragen, was ganz genau mit den Unterlagen wie geschehen ist. Ich weise noch auf ein weiteres Problem hin: es gibt Betriebsräte, die grundsätzlich alle Bewerbungsunterlagen kopieren und aus was für Gründen auch immer lagern. Das ist unzulässig!

Noch ein Tipp für Bewerber: bitte, bitte nehmt nicht die teuren Bewerbungsmappen, denen man von außen nicht ansieht, was drinne ist. Man stelle sich 500 Bewerbungen auf eine Stelle vor. Da hat der Verantwortliche im Betrieb jede Mappe mehrfach in der Hand. Wenn er sie jedesmal aufklappen muss, um festzustellen, wer sich da in der Mappe versteckt, der wird verrückt. Ein einfacher Klemmordner mit durchsichtiger Deckseite ist das ideale, und auch nicht so teuer, wenn mal was nicht zurückgeschickt wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Bewirbt man sich heutzutage nicht auch eher online..?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, ich hab mich auch gewundert. Aber, hier scheinen wir ja noch einen Fall mit einer Bewerbungsmappe zu haben. Online-Bewerbungen sollten nach Einstellung des neuen Mitarbeiters gelöscht werden, es sei denn, die Bewerber kommen in einen Pool. Das müssten sie dann aber wissen und dem auch zustimmen.

wirdwerden

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