Aufbewahrung von E-Mails

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
helper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrung von E-Mails

Es tauchte das Gerücht auf, dass man als Verein ALLE E-Mails jahrelang aufbewahren muss.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Vielen Dank und alles Gute.

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

google einfach mal nach aufbewahrungspflicht

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

so pauschaliert formuliert kann keine konkrete Beantwortung gegeben werden.

Was für eMails und mit welchem Inhalt bzw. mit welcher Beweiskraft, nach Ihrer Meinung?

Laut BGH ist eine eMail eine eMail und bleibt auch eine eMail. Im Geschäftsleben keine Beweiskraft, wegen der möglichen Manipolierbarkeit. Somit also im Allgemeinen ohne besonderen Wert und ergo >> von Zeit zu Zeit >> löschen.
Es wird nur die Festplatte unnötig *vollgemüllt* und verlangsamt das System.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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