Auf welchen TV berufen?

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Samsina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf welchen TV berufen?

Hallo,

ich arbeite im Wach- und Sicherheitsdienst in NRW.
Es gibt jetzt ein paar Streitthemen zwischen mir und dem AG bzw. meiner Wachleitung. Leider bin ich nicht in der Gewerkschaft, so dass sich die Suche nach dem gültigen TV ein wenig schwieriger gestaltet hat. Allerdings habe ich nun 3 Exemplare vorliegen.

Einmal der aktuelle Lohntarifvertrag (in dieser Sache wohl unbrauchbar)
Dann den Rahmenmanteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleitungen in der BRD und den Manteltarifvertrag NRW vom BSDW.

Nun meine Frage: auf welchen der beiden Tarifverträge kann ich mich berufen? Oder wie setzt sich das überhaupt zusammen?
Ist es korrekt, dass alle Punkte, die im TV NRW NICHT genannt sind aber im RMTV, automatisch nach dem RMTV greifen? Der ist doch allgemeinverbindlich oder nicht?

Würde meiner Wachleitung nämlich gerne das Ding auf den Tisch legen und sagen "Da steht es"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Samsina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, und was hat im Zweifelfalle vorrang? Das, was im TV vereinbart ist oder das was im Arbeitsvertrag steht?

Ich kenne es wohl, dass immer das gilt was im BGB steht, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag anders verhandelt. Aber wie verhält sich das beim Tarifvertrag? Darf im Arbeitsvertrag etwas aufgeführt sein, dass dem AN einen Nachteil bringt, obwohl im TV etwas anderes steht?



-- Editiert von Samsina am 22.08.2016 10:04

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#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ist dein AG den im Arbeitgeberverband (also gilt bei euch ein Tarifvertrag). Und ist in deinem Arbeitsvertrag ein Bezug zum Tarifvertrag hergestellt?

Da du nicht in der Gewerkschaft bist gilt ein Tarifvertrag nicht automatisch, auch wenn er für andere im Unternehmen gilt. Das solltest du erst mal klären, bevor du mit einem Tarifvertrag winkst.
Bei den meisten Firmen, die einer Tarifbindung unterliegen stehen Klauseln in den Arbeitsverträgen, dass Tarifvertrag XY zur Anwendung kommt, auch wenn der Mitarbeiter nicht in der Gewerkschaft ist, weil es sonst für die Unternehmen zu kompliziert wird.

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#3
 Von 
Samsina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht, dass der Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes Anwendung findet.
Bisher sind auch alle tariflichen Veränderungen, sprich der Stundenlohn zum Beispiel, bei mir berücksichtigt worden.

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