
Die Gerichtspraxis liest die Höhe des Unterhalts an Tabellen ab, die die verschiedenen Faktoren der Unterhaltsberechnung schon berücksichtigen. Dies erfolgt in erster Linie anhand der Düsseldorfer Tabelle. Leben sowohl der Berechtigte als auch der Verpflichtete in den neuen Bundesländern, wird die Berliner Tabelle als Vortabelle angewandt.
Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, lassen sich die Unterhaltsleistungen für diese einfach aus der Tabelle ablesen, abhängig von dem Nettoeinkommen. Die Leistungen an den Ehegatten sind extra zu berechnen. Beachten Sie die Anmerkungen zu den Tabellen!
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