Zur Situation: Ich bezahle meinen Eltern eine monatliche Miete und vor einem halben Jahr haben sie aber das Konto auf dem ich die Miete überwiesen habe gelöscht bzw. gewechselt. Da sie mehrere Konten haben war mir nicht bewusst, bei der Erwähnung, dass es sich um das Konto handelt, auf welches ich meine monatliche Miete überweise. Kurzum ich habe ein halbes Jahr meine Miete auf ein Konto überwiesen, welches garnicht mehr existiert.
Das Geld wurde von meinem Konto als Dauerauftrag immer überwiesen.
Im Oktober kam das Geld einmal zurück danach nicht mehr, da wohl nach einem Monat diese Kontonummer wieder neu vergeben wurde. Aber ist es nicht die Pflicht einer Bank das als eine unbestimmte Zahlung zu vermerken und den Betrag, welcher ja regelmäßig da eingegangen ist einzufrieren, sodass ich nachweisen kann, dass das Geld mir zusteht?
Von der Bank bekomme ich zu hören, da es sich um keine einmal Zahlung, sondern einen Dauerauftrag handelt habe ich mein Einverständnis gegeben und somit nur maximal für den letzten Monat noch anspruch auf das Geld. Stimmt das? Habe ich auf das restliche Geld keinen anspruch mehr und darf die Bank das Konto wirklich nur für einen Monat sperren?
Auf ein gelöschtes Konto Geld überwiesen
7. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2017 | 09:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf ein gelöschtes Konto Geld überwiesen
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. April 2017 | 10:02
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Aber ist es nicht die Pflicht einer Bank das als eine unbestimmte Zahlung zu vermerken und den Betrag, welcher ja regelmäßig da eingegangen ist einzufrieren, sodass ich nachweisen kann, dass das Geld mir zusteht?
Du kannst ggf. mal vorsichtig bei der BaFin nachfragen, aber meinem Wissen nach gibt es lediglich interne Bankempfehlungen, eine Kontonummer erst wieder nach beispielsweise einem Jahr neu zu vergeben. Eine echte Richtlinie der BaFin oder gar eine Gesetzesvorschrift gibt es meinem Wissen nach nicht. Sollte die BaFin antworten, dass die Banken gehalten sind, das Konto nicht wieder nach so kurzer Zeit zu vergeben, könnte die Bank deiner Eltern sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Meine Meinung: Die Bank hat sich schadlos gehalten, da geht auf diesem Wege nichts mehr.
Natürlich muss der neue Kontoinhaber dir das Geld zurückzahlen und die Bank muss dir die Daten des neuen Kontoinhabers mitteilen bzw. den Kontakt herstellen, so dass du von ihm das Geld zurückverlangen kannst und ggf. auch einklagen kannst. Zustehen tut es ihm ja nicht und er muss es aus ungerechtfertigter Bereicherung heraus zurückgeben,
Ansonsten: Du hast deine Pflicht getan, denn solange der Vermieter dir die neue Kontonummer nicht mitteilt, hast du richtig gehandelt. Du hast schuldbefreiend gezahlt. Der Fehler und der Schaden ist vom Vermieter verursacht worden, weil die ohne dir mitzuteilen das Konto aufgelöst haben.
Dass die Vermieter gleichzeitig deine Eltern sind, ändert daran erst mal nichts. Eigentlich müssten sich - streng genommen - also deine Eltern darum kümmern, vom "Kontonachfolger" das Geld zurück zu verlangen.
#2
Antwort vom 8. April 2017 | 11:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort hat mir gut geholfen und der Fall hat sich mittlerweile geklärt. :-)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Bankrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. April 2017 | 14:22
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 404x hilfreich)
Danke für deine Rückmeldung (und wie immer auch an mepeisen). Aber erzähl doch bitte auch genauer, inwiefern sich dein Fall nunmehr geklärt hat.
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
Top Bankrecht Themen
-
974 Antworten