Auf den Hauptprozess folgten zwölf weitere Nürnberger Prozesse
AFP VOM 17.11.2005 | Nachrichten - Allgemein | 32771 Aufrufe Mehr zum Thema:Völkerrecht, Nürnberger, Prozesse
- Auch Ärzte, Juristen oder Industrielle standen vor Gericht
Der erste Nürnberger Prozess, der vor 60 Jahren begonnen hatte, blieb in dieser Form einmalig: Nach der Urteilsverkündung am 1. Oktober 1946 konnten sich die vier Siegermächte USA, Russland, Großbritannien und Frankreich nicht auf gemeinsame weitere Prozesse verständigen. In den vier Besatzungszonen brachte fortan jedes Land nach eigener Rechtssprechung Nazi-Verbrecher vor Gericht, was in der Sowjetzone zu vielen Schauprozessen führte. In Nürnberg, das zur US-Besatzungszone gehörte, fanden nach den Grundsätzen des ersten Verfahrens noch zwölf Folgeprozesse statt.
Ab Oktober 1946 erhoben die USA in Nürnberg insgesamt gegen 185 Deutsche Anklage, denen sie besonders schwere Vergehen während der Nazi-Zeit vorwarfen. Gegen 177 wurde bis zum April 1949 tatsächlich verhandelt, vier verübten vorher Selbstmord, vier galten als verhandlungsunfähig. Die Prozesse wurden nach Gruppen aufgeteilt: Es kamen 39 Ärzte und Juristen vor Gericht, 56 Beschuldigte aus SS und Polizei, 42 Industrielle und Bankiers, 26 militärische Führer sowie 22 Minister und hohe Regierungsbeamte. Mit der Ärztin Herta Oberhauser war nur eine Frau unter den Angeklagten.
Obwohl es weltweit Rufe nach harten Strafen gab, kamen die meisten Beschuldigten mit Haftstrafen davon. Nur 24 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, darunter alleine 14 aus Einsatztruppen der SS. Zwanzig Angeklagte bekamen lebenslange Haft und 98 Gefängnisstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. In 35 Fällen erging ein Freispruch. Schon 1951 wurden viele Haftstrafen per Gnadenerlass drastisch reduziert, womit die USA gegen heftige Kritik auch in Deutschland ein Zeichen setzen wollten für das Gewicht, das die junge Bundesrepublik zu Beginn des Kalten Krieges für sie hatte.
Dabei hatten die Prozesse im Detail aufgedeckt, mit welcher menschenverachtenden Brutalität die Nazis vorgegangen waren. So wurden im ersten Nürnberger Nachfolgeprozess, dem Ärzte-Prozess, die medizinischen Experimente bekannt, die in den Konzentrationslagern mit Häftlingen durchgeführt wurden. In den KZs wurden Häftlinge mit Malaria, epidemischer Gelbsucht, Typhus oder anderen Krankheiten infiziert, Unterkühlungsversuche gemacht. In den so genannten Euthanasie-Programmen wurden Alte, Geisteskranke, unheilbar Kranke oder behinderte Kinder ermordet. Sieben von insgesamt 20 angeklagten KZ-Ärzten wurden hingerichtet, einige kamen nach wenigen Jahren aufgrund von Verkürzungen ihrer Strafen wieder frei.
Besonders großzügig profitierten von den Amnestien die angeklagten 16 Juristen, von denen die meisten schon Anfang der 50er Jahre wieder auf freiem Fuß waren und die zum Teil in der Bundesrepublik ihre juristische Karrieren wieder aufnehmen konnten. Auch die vor Gericht gebrachten Industriellen kamen milde davon: So erhielt Friedrich Flick, für den 40.000 bis 60.000 Zwangsarbeiter arbeiten mussten, zwar sieben Jahre Haft. Schon gut zwei Jahre nach seiner Verurteilung war er wieder frei.
Der Industrielle Alfried Krupp, der 100.000 Zwangsarbeiter ausbeutete, wurde zwar zu zwölf Jahren verurteilt und sein Vermögen beschlagnahmt. Krupp kam aber nach sechs Jahren Haft frei. Bayern zahlte ihm zudem sein Vermögen in Höhe von einer Milliarde Mark wieder aus. Binnen weniger Jahre verfünffachte Krupp dieses und wurde reichster Mann Europas.
17. November 2005 - 12.41 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Fürs Völkerrecht ein Meilenstein, für viele Deutsche ein ÄrgernisSeite 2: Auf den Hauptprozess folgten zwölf weitere Nürnberger ProzesseSeite 3: Von den Reichsparteitagen zu den Nürnberger ProzessenSeite 4: US-Jazzlegende Brubeck eröffnet Nürnberger Gedenkwoche


