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Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen

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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
@ Jennifer

I live in Germany but am not a German.


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"Private person"


von malikimnetz am 12.01.2010 21:48
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Ich bin leider Gottes auch kurz vor Weihnachten auf diese nette Pseudofirma
hereingefallen. Bisher habe ich natürlich nichts bezahlt und habe gestern auch prompt die 1. Mahnung erhalten. Na mal schauen wie diese Geschichte weitergeht.


von gentle1 am 14.01.2010 19:08
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Also ich habe auch einmal ein Rechnung bekommen und danach ein Mahnung ....also ich habe letzte woche alles zum Spam weitergelietet und diese sender BLOCKIERET. Ich will keine gedanken machen. Die leute sind nach meiner Meinung ABZOCKER!



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"Private person"


von malikimnetz am 14.01.2010 19:22
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
hallo,
ich bin da wohl jetzt auch drauf reingefallen,
und habe eine rechnung, natürlich per e-mail geschickt bekommen.

ich weiss,
es wurde eigentlich schon tausend mal bestätigt, usw,
aber man macht sich ja doch nochmal gedanken..
und zwar, muss ich da jetzt wirklich nicht drauf reagieren?
auch wenn die mir mahnungen schicken sollten,
ihre drohungen und von ihrem angeblichen anwalt erzählen?
also einfach..ignore und gut ist?

danke für antwort.
und gute nacht.

ps. wie ist das, weil die schrieben, dass die meine ip hätten?

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""


von panumi am 18.01.2010 01:13
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
muss ich da jetzt wirklich nicht drauf reagieren?

Nein, musst du nicht...zum 1001ten mal...

quote:
auch wenn die mir mahnungen schicken sollten,

Nein, musst du nicht. Alles was von der "Firma", deren komischen Anwalt oder Inkassounternehmen kommt, kann in solchen Fällen ignoriert werden.
Nur wenn wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, was sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich ist, muss man fristgericht widersprechen.
Gerichtliche Mahnbescheide sind im Grund unverkennbar und kommen in einem gelben Umschlag vom zuständigen Gericht....also nicht von einem Anwalt, nicht von einem Inkasso, nicht von einer Firma und sagen nichts darüber aus, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

quote:

ihre drohungen und von ihrem angeblichen anwalt erzählen?

Den Anwalt gibt es. Er heisst Olaf Tank und ist ja bestens bekannt.
Nur weil ein Anwalt schreibst, heisst das nicht, das die Forderungen berechtigt sind.
Diese Abzockanwälte nutzen halt die Bezeichnung "Anwalt", um auf die Opfer von Abofallen Druck auszuüben und um einen gewissen Prozentsatz zum Zahlen zu bewegen...
Auch Schreiben des Anwaltes können getrost in diesem Fall ignoriert werden.

quote:
also einfach..ignore und gut ist?

JA!
Und wenn du immer noch unsicher bist, geh zur Verbraucherzentrale
quote:

wie ist das, weil die schrieben, dass die meine ip hätten?

Ist ja schön, dass sie die haben, die können damit aber rein gar nichts anfangen und schon gar nicht, einen wirksamen Vertragsabschluss nachweisen.


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" "

-- Editiert am 18.01.2010 08:26


von seba79 am 18.01.2010 08:24
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Hallo,

bin in dieselbe Falle getappt. Muss bis morgen das erste Geld überweisen. Hab mich entschieden einen Wiederspruch zu senden.

Meine Frage: "Muss" ich es per post senden? Oder geht es auch per E-Mail - ist auch eine handgeschreibene Unterschrift drunter gesetzt worden.

gruß
bumblebee


von Bumblebee123 am 19.01.2010 11:32
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
Meine Frage: "Muss" ich es per post senden? Oder geht es auch per E-Mail - ist auch eine handgeschreibene Unterschrift drunter gesetzt worden.

Mal abgesehen davon, dass es völlig unnötig ist, in solchen Fällen einen Widerspruch, bzw Widerruf zu senden, würde ich ihn per Mail senden.
Eine Unterschrift muss nicht drunter, macht der "Anbieter" ja im übrigen auch nicht. Auch ist das gängige Medium der Kommunikation der Mailversand, über den auch der Abzocker u.a. seine Rechnungen, Mahnungen verschickt.

Das einzige, was für ein Schreiben per Post sprechen könnte, wäre dass man den Versand belegen könnte, wenn man es per Einschreiben schickt. Mal abgesehen von den erhöhten Kosten ist hier das Problem, dass es auch nur den Versand belegen würde, also das irgendetwas an diese Adresse abgeschickt wurde. Somit kann evtl. gar das Versenden einer Mail beweissicherer sein, wenn es um den Inhalt geht.

Letztendlich wird aus einem nicht wirksamen Vertrag kein wirksamer, nur weil man nicht widerspricht. Sollte dagegen ein wirksamer Vertrag bestehen (was hier nicht der Fall ist) und der Anbieter würde drauf bestehen, würde dir kein Widerspruch etwas nützen.

Daher, schreib auf dem Wege, welchen du für richtig hälst...letztendlich wird das gleiche bei rauskommen...nämlich das weitere Mahungen kommen, die man schlichtweg aussitzen muss.

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" "


von seba79 am 19.01.2010 12:31
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Hallo,

auch ich bin nun auf Top-of-Software reingefallen.

Eine drohende E-Mail mit einer Rechnung über 96 Euro habe ich erhalten. Das ist echt eine Frechheit, dass man solchen Leuten nicht für immer das Handwerk legen kann.

Wenn ich nun nicht zahle und Inkassoschreiben kommen, können die mir dann einen Schufaeintrag verpassen?

Soll ich zum Anwalt gehen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

LG
meier_ni



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-- Editiert am 21.01.2010 21:54


von meier_ni am 21.01.2010 21:53
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
Wenn ich nun nicht zahle und Inkassoschreiben kommen, können die mir dann einen Schufaeintrag verpassen?

Nein, alleine schon nicht, weil dieses nur Vertragspartner der SCHUFA Holding können, was diese Briefkastenfirma nicht ist.

quote:
Soll ich zum Anwalt gehen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Das musst du doch wissen.
Es ist prinzipiell unnötig, da man auch so die Sache einfach ignorieren kann. Wenn du dich aber nach einem Besuch beim Anwalt besser fühlst, oder dich gar gerichtlich gegen diese Forderungen wehren willst, dann mach das.
In diesem Fall solltest du dir aber einen Anwalt suchen, der Ahnung von diesen Sachen hat und nicht zum nächstbesten Anwalt in deiner Nähe rennen.

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" "


von seba79 am 22.01.2010 02:41
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Auch ich bin auf solch eine Site reingefallen. Es wird bereits zahlreich diskutiert und gewarnt. Und auch ich habe zu spät angefangen mir Gedanken zu machen und habe brav die erste Rechnung gezahlt… die zweite werde ich natürlich NICHT zahlen. Schön, dass man sich erst immer dann zur Recherche aufmacht, wenn es zu spät ist...

Nur eine Frage zu meiner Situation.

- meine Anmeldung war unter falschen Namen, falsche Adresse
- die Adresse an sich exisitert (weiß ich nicht genau)
- ich bin nicht minderjährig
- durch die Überweisung ist mein Name nun aber offengelegt
- Post dürfte ich nicht bekommen können, falsche Adresse angegeben, zudem eh’ umgezogen, kein öffentlicher Registereintrag zu meinem Namen

Ist es nun Anreiz genug, um seitens der "Anwälte" (Tank & Co.) erst Recht das Geld einzutreiben? Ich meine die Adresse lässt sich ja dann mittels des Namens, den Sie durch die Überweisung haben, im Rechtsfall herausfinden.

Ich weiß da jetzt echt nicht, auf was ich mich einstellen kann…
Danke im voraus.



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von guest-12317.06.2011 09:47:03 am 25.01.2010 19:34
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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