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Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen

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Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen

Hallo,
Ich hab folgendes Problem:
Ich wollte mir gerade ein Freeware-Program runterladen. Durch eingabe des Namens des Programms unter google.de bin ich auf die Seite Top-of-software gestoßen. Da ich dachte es handelt sich um einen kostenlosen Download, bin ich der Forderung einer Registrierung nachgekommen, jedoch mit fiktivem Namen und einer real existierenden Email-Adresse.
Nach der Konto-Freischaltung erschien plötzlich ein Fenster mit dem Hinweis, dass die Registrierung gleichbedeutend ist mit einem Vertragsabschluss über 24 Monate. Kostenfaktor: 96 Euro pro Jahr. Ich fühle mich übers Ohr gehauen und würde gerne wissen, wie ich am besten vorgehe.
Ist dieser Vetrag bindend? Soll ich Widerruf einlegen, obwohl ich einen fiktiven Namen verwendet habe? Laut einige Foren soll ich mögliche Schreiben etc. einfach ignorieren.
Vielen Dank im voraus


von kühlschrank am 31.12.2009 01:15
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
Laut einige Foren soll ich mögliche Schreiben etc. einfach ignorieren.


Die Foren, bzw die Nutzer dort, haben Recht!
Top-of-software.de ist der Nachfolger von Opendownload.de bzw softwaresammler.de

Du bist halt auf einen Abzocker reingefallen, der möglichst viele Registierungen mit unerwarteter Kostenangabe für komplett wertlose Dienstleistungen sammelt und hofft, dass sich möglichst viele Dumme finden, die dann zahlen, da sie sich von Schreiben wie denen von Anwalt Olaf Tank und Co. und den seltsamen Drohungen beeindrucken lassen.

Darüber berichtete auch schon das ZDF und es wurde schnell klar und auch Verbraucherschutzjuristen rieten dort dazu, schlichtweg die nichtamtlichen Schreiben zu ignorieren.
Schau dir das Video an:
http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/02/opendownloadde-abzocke-das-zdf-magazin.html

Sofern es dich nicht beruhig, dass du jetzt auch im 50. Forum liest, dass man nicht zahlen sollte, wende dich an die Verbraucherzentrale und bekomme dort das selbe zur hören.


-- Editiert am 31.12.2009 02:23


von seba79 am 31.12.2009 02:16
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
vielen dank für die antwort...
ich hatte die ganze zeit bedenken wegen den von mir falsch angegeben daten.
werde die einfach ignorieren

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von kühlschrank am 31.12.2009 12:16
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Keine Sorge!
Ich bin auch vor einige Tagen auf die Abzocker reingefallen.

Um deine falschen Angaben brauchst du dir keine Gedanken zu machen, auch wenn die Firma Antassia GmbH damit droht, dich anzuzeigen, wenn du gelogen hast...
Eine Lüge wird in Deutschland nicht und NIEMALS bestraft.
Einfach ignorieren!
ABER: Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen SOLLTE, MUSST du diesen widerrufen, ansonsten können die tatsächlich etwas von dir einfordern, egal, ob berechtigt oder nicht.

LG

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von steffen_bs am 05.01.2010 19:47
Status: Senior (158 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 13 User(n) bewertet)
 
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
Um deine falschen Angaben brauchst du dir keine Gedanken zu machen,

Richtig.

quote:
auch wenn die Firma Antassia GmbH damit droht, dich anzuzeigen, wenn du gelogen hast...

Richtig.
quote:

Eine Lüge wird in Deutschland nicht und NIEMALS bestraft.

Das stimmt so pauschal nicht. Eine Lüge is nicht immer straffrei, zB dann nicht, wenn sie der Absicht dient, andere zu täuschen und sich damit einen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn dann wäre es Betrug.

Da bei Abofallen aber gewöhnlich die Nutzer den (versteckten) Preis übersehen haben, also gar keinen Kenntnis über die Kosten vorliegt und von einem Gratis-Angebot ausgegangen wird, dienst die Eingabe von Fake-Daten ja nicht dem Vorsatz der Bereicherung, womit kein Betrug vorliegt.
Davon abgesehen ist auch nicht davon auszugehen, dass eine solch unseriöse Firma, wie diese Internetabzocker, die oft nicht mal eine ladungsfähige Anschrift vorweisen können, wirklich Strafanzeige erstatten. Dieses ist, wie so ziemlich alles was die von sich lassen, heisse Luft.


quote:
Einfach ignorieren!

Richtig.
quote:

ABER: Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen SOLLTE, MUSST du diesen widerrufen,

Richtig, bzw. widersprechen.
Es ist aber sehr, sehr aussergewöhnlich, dass Abzocker gerichtliche Mahnbescheide veranlassen, da diese Geld kosten und es die ganze Kalkulation bzgl. Drohkullisse der Abzocker sprengen würde.

Ein Brief kostet 55cent, Massensendungen noch weniger. Da rechnet sich das Drohen auch, wenn nur 10% so unschlau sind und zahlen. Die Kosten eines Mahnbescheides liegt dagegen im unteren zweistelligen Bereich.

-- Editiert am 05.01.2010 20:38


von seba79 am 05.01.2010 20:37
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
hallo, ich bin ebenfalls auf die seite Top-of-software wegen des downloads des acrobat readers reingefallen, und dass mir als grafiker. nun muss ich sagen, dass die preisangabe leider nicht unten versteckt, sondern oben lesbar erscheint.

ich habe heute die aufforderung erhalten, den betrag von 96 € zu überweisen, mit dem hinweis, dass seit heute qusi, nach 14 tagen, das wiederrufsrecht abgelaufen sei. allerdings hatte ich dieses wiederrufsrecht nicht beim download des areaders gesendet bekommen.

die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen.

frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren...

wäre die preisangabe und die notwändigkeit des anklickens der AGB nicht gegeben gewesen, würde ich ruhigen gewissens nicht reagieren, aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen.


mfg

soulart



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von soulart am 11.01.2010 09:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
--- editiert vom Admin


von guest-12318.01.2010 12:52:52 am 11.01.2010 10:39
Status: Senior (113 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
quote:
die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen.

frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren...

Nun, gewöhnlich ist es ja auch so, dass man ungewollten Verträgen als rei formalen Akt widerspricht, wenn es sich denn um eine seriöse Firma handelt.
Hier handelt es sich eine Abzockerfirma, die bestenfalls aus einem Briefkasten besteht und von der NIEMALS ein vernüftiger Satz in Folge eines Widerspruchs zurück kommt, sondern nur dumme Drohungen.
Oder denkst du, die Abzocker sagen auf deine Einwände, dass du ja vollkommen Recht hast und sie kein Geld mehr wollen?

Die Aussage von WISO ist auch von der Verbraucherzentrale, da der Herr Jurist bei der Verbraucherzentrale Hamburg ist.
Die Aussagen bei der Verbraucherzentrale die du bekommen hast, ist halt die Standartantwort, vermutlich von Beratern, die sich zwar rechtlich, aber in der Praxis nur am Rand mit diesen Abzockseiten auskennen.
Die sagen halt auf die Anfrage wenn jemand in einen vermeintlichen Vertrag gelockt wurde "Widersprechen Sie mit unseren Musterschreiben".


Du hast zwei Möglichkeiten:

- Mach gar nichts und es passiert nichts (abgesehen von Drohschreiben der Firma, evtl Inkasso bzw. deren Droh-Anwalt Olaf Tank)

- Schick das Musterschreiben der Verbraucherzentrale hin, niemand wird es dort lesen und es passiert nichts (abgesehen von Drohschreiben der Firma, evtl Inkasso bzw. deren Droh-Anwalt Olaf Tank)

Die Entscheidung liegt bei dir, das Wichtigste ist einfach, dass du nicht zahlst!
quote:

aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die AGB anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen.

Die Preisangabe ist völlig unscheinbar irgendwo auf der Seite plaziert, zwischen mehreren deutlich auffälligeren Textblöcken...damit werden sie kein Gericht überzeugen können, aber dadrum geht es denen ja auch nicht weil sie niemals klagen werden, sondern einfach hoffen, dass sich genügend Dumme finden, die auf Grund der Drohschreiben "freiwillig" zahlen.

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-- Editiert am 11.01.2010 13:08

-- Editiert am 11.01.2010 13:20


von seba79 am 11.01.2010 13:05
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
thanks den antwortern für die infos. diese haben mir sehr geholfen.

mfg

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von soulart am 12.01.2010 08:14
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
Hello everybody..

I am also a victim of top of software, and don't know what to do! I would be very thankful for your information.
Meanwhile I have ignored the emails and stuff like that... I think its the better way! what do you suggest?

Best regards,


Malik


von malikimnetz am 12.01.2010 16:54
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Auf Top-of-Software-Abzocke reingefallen
That will probably depend on the law in your home country - or are you a German resident?

But seeing that these companies refrain from legal action even in their home country, I doubt they will take the risk of taking this to court somewhere else...

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von Jennifer_A am 12.01.2010 18:10
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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