Auf Testamentseröffnung nicht reagieren?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Psybib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Auf Testamentseröffnung nicht reagieren?

Ich hatte seit der Jugend keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Gestern kam nun ein Brief vom Amtsgericht meiner Geburtsstadt mit dem Inhalt, er sei vor einigen Monaten verstorben, und es sei ein Testament von 1979 eröffnet worden.
In dem Testament sind meine Mutter und ich hälftig zu Erben erklärt, meine Mutter ist aber inzwischen auch längst tot.
Ich bin sicher, dass nichts zu erben da ist. Es gibt noch 3 Halbgeschwister aus anderen Verbindungen, die im Testament offenbar nicht erwähnt sind.
Am liebsten würde ich nun gar nicht darauf reagieren, da ich keine Lust auf Papierkrieg habe und, wie gesagt, ohnehin nichts zu erwarten ist.
Kann ich das einfach so machen, oder können da Kosten/Probleme auf mich zukommen? Irgendwer muss ja auch Beerdigung, Wohnungsauflösung etc. geregelt haben... möglicherweise seine Geschwister, denke ich. Ich will keine schlafenden Hunde wecken und Ansprüche provozieren.
Falls ich zwingend reagieren muss, was wäre der nächste Schritt? Ich habe leider null Ahnung und auch wenig Motivation, mich damit überhaupt zu befassen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, wenn Du und Deine Mutter im Testament als Erben benannt wurdet und Deine Mutter bereits verstorben ist, dann bist Du Alleinerbe. Damit bist Du auch für die Kosten der Beerdigung zuständig. Ich würde mich erst einmal erkundigen, welchen Nachlass Dein Vater hinterlassen hat. Dann hast Du natürlich auch die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Ablebens Deines Vater, das Erbe auszuschlagen. Reagierst Du nicht, gilt nach dieser Frist das Erbe als angenommen, mit allen Rechten und auch allen Pflichten, sprich Schulden etc.

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" "Die Ausschlagung musst Du schriftlich gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

-- Editiert am 03.01.2010 13:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Psybib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für Deine Antwort, das hilft mir schon mal weiter... ich MUSS also reagieren, sonst hab ich alles automatisch am Hals.
Weißt Du zufällig, wo ich mich erkundigen kann, was an Nachlass da ist? Weiß das Gericht das, und kann ich das einfach telefonisch erfragen? Ich wohne 400 km von meinem Geburtsort entfernt und werde dafür ganz sicher nicht hinfahren.
Kann ich einfach einen Brief an das Amtsgericht schreiben "Ich schlage das Erbe aus", oder braucht es da ein exta Formular?
Und sind evtl. Beerdigungskosten damit auch abgewehrt, oder geht sowas extra? Da ich nicht zeitnah vom Tod meines Vaters benachrichtigt wurde, konnte ich ja nicht mal bestimmen, in welchem Kostenumfang die Beerdigung stattfinden sollte... da kann man mir doch nicht einfach im Nachhinein irgendwelche Kosten aufdrücken, oder doch?
Oh mann, ich kann sowas echt gar nicht gebrauchen... :(

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Weiß das Gericht das, und kann ich das einfach telefonisch erfragen?#
Nein, woher soll das NG das wissen?

#Kann ich einfach einen Brief an das Amtsgericht schreiben "Ich schlage das Erbe aus", oder braucht es da ein exta Formular?#
Weder noch, dazu musst zu zu einem Notar.

#Und sind evtl. Beerdigungskosten damit auch abgewehrt, oder geht sowas extra? #
Die Bestattungskosten sind zunächst von den Erben zu tragen. Haben alle ausgeschlagen haben die leiblichen Kinder trotzdem die Bestattungskosten zu tragen.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Psybib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Das darf doch alles nicht wahr sein...
Ich rufe da morgen erst mal beim Gericht an und frage nach, was ich machen soll. Hab jetzt im Internet gelesen, dass es ca. 20 Euro kostet, wenn man es beim Gericht direkt ausschlägt, Notar dürfte wohl teurer sein.
Ist es denn tatsächlich so, dass ich noch Kosten habe, obwohl ich NICHTS von einem eventuellen Erbe haben will???

Welche Stelle weiß denn, was an Nachlass da ist, wenn nicht das Nachlassgericht??? Wo kriegt man das raus?

Und ist nach 4 Monaten noch zu erwarten, dass Beerdigungskosten nachträglich von mir verlangt werden, obwohl ich mit keiner Entscheidung an dieser Beerdigung beteiligt war?



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Ich rufe da morgen erst mal beim Gericht an und frage nach, was ich machen soll.#
Was erwartest du?

#Hab jetzt im Internet gelesen, dass es ca. 20 Euro kostet, wenn man es beim Gericht direkt ausschlägt, Notar dürfte wohl teurer sein.#
Beim Notar kostet das in etwa gleichviel (es fällt eine Gebühr von EUR 10,-- + Porto + UST an, zusätzlich EUR 10,-- beim Nachlassgericht)

#Ist es denn tatsächlich so, dass ich noch Kosten habe, obwohl ich NICHTS von einem eventuellen Erbe haben will???#
Ja.

#Welche Stelle weiß denn, was an Nachlass da ist, wenn nicht das Nachlassgericht??? Wo kriegt man das raus?#
Du musst selbst "ermitteln" aus was der Nachlass besteht.

#Und ist nach 4 Monaten noch zu erwarten, dass Beerdigungskosten nachträglich von mir verlangt werden, obwohl ich mit keiner Entscheidung an dieser Beerdigung beteiligt war?#
Ja, als Erbin "erbst" du auch die Schulden.


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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Psybib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, danke. Also werde ich in jedem Fall ausschlagen, denn ich habe keine Ahnung, wie und wo ich rausfinden sollte, ob was da ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist nichts da, oder höchstens ein kleiner Betrag, der den Aufwand wohl nicht lohnt.
Trotzdem würde mich interessieren, wie jemand, der keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte, und auch weit von dessen Ort entfernt wohnt, in der Realität rausfinden könnte, wie hoch ein eventueller Nachlass ist... das ist doch gar nicht möglich, ohne umfangreiche Recherchen vor Ort zu machen? Also für Berufstätige quasi ausgeschlossen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wenn du das Erbe ausschlägst u. es einen Nachlass gibt, wirst du dir in den Hintern beißen - Beerdigung zahlen, aber keine Erbe - Einmal ausgeschlagen u. es ist rum!
Wenn es noch mehr Kinder gibt, so müssen diese sich an den Beerdigungskosten beteiligen - egal ob sie enterbt sind od. nicht.

Besser ist da m.M. nach das sog. Nachlassinsolvenzverfahren, hierbei haftet man nur mit dem Nachlass - nicht aber mit seinem Vermögen! Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenz

Ps.: Auch wenn es Halbgeschwister gibt die Testamentarisch nicht benannt sind (od. "enterbt") so steht diesen trotzdem der Pflichtteil zu - vorausgesetzt sie fordern es ein...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wenn es noch mehr Kinder gibt, so müssen diese sich an den Beerdigungskosten beteiligen - egal ob sie enterbt sind od. nicht.#
Nein, der Erbe hat die Bestattungskosten zu zahlen,
siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1968.html

-- Editiert am 03.01.2010 23:08

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zum Thema Beerdigung: irgendjemand wird das ja veranlasst haben. Wenn es das Amt war, dann werden die Kosten gering sein. Das Amt wendet sich dann an die Kinder (hängt vom Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab) und verlangt Auskunft über Gehalt usw.. Dann wird ermittelt, wer zahlen muss. Ob du Kontakt hattest oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Hat ein Verwandter die Beerdigung bestellt und bezahlt, kann dieser sich an den Erben wenden (ob hier gerichtlich die Zahlung durch Kinder einklagbar wäre, entzieht sich meinem Wissen).

Ein einfacher Brief an das Amtsgericht zur Ausschlagung wird nicht ausreichen, denn deine Unterschrift muss notariell beglaubigt werden (Vorlage Personalausweis).

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Psybib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Hab mich heute telefonisch erkundigt und vom Amtsgericht meiner Geburtsstadt die Info erhalten, dass ich die Sache auch am Amtsgericht meines jetzigen Wohnortes erledigen kann. Dazu brauche ich nur das Schreiben und meinen Perso.
Ich werde das Erbe ausschlagen, da ich keine Zeit habe, Recherchen über ein eventuelles Erbe einzuholen. Außerdem bin ich sehr sicher, dass das Erbe, falls überhaupt was da ist, allenfalls Bestattungskosten etc. deckt, falls überhaupt. Selbst wenn überraschenderweise noch irgendwo was zu holen gewesen wäre - ich will es nicht haben. Sollen sich die anderen Verwandten, die vielleicht näher an ihm dran waren, damit befassen.
Ich bin in solchen Dingen außerdem auch sehr unerfahren und gerate sowieso schnell in Panik, so dass ich mir Nachlassinsolvenzverfahren etc. gar nicht zutraue. Das riecht nach einer Menge Papierkrieg und Behördentelefonaten, dafür habe ich die Nerven einfach nicht.

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