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Ihre Zahlungsaufforderung vom 20.01.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung mit Rechnungsnr. *M359448* und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Freundliche Grüße.
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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mit uns (der Blue Byte FZE) am 04.01.2008 auf www.mega-downloads.net einen rechtsgültigen verbindlichen Vertrag abgeschlossen.
Daraufhin haben wir Ihnen Zugangsdaten per E-Mail übermittelt. Mithilfe dieser Zugangsdaten haben Sie unser Service (redaktionelle betreute Inhalte) nachweisbar genutzt.
Aus diesem Grunde ersuchen wir Sie nun erneut das geschuldete Entgelt für unsere Dienstleistung zu begleichen.
Bei Verzug der Zahlung werden Ihnen Mahnspesen sowie Verzugszinsen angelastet.
Leider haben Sie es versäumt, in der vorgegebenen 14-tägigen Widerrufsfrist davon Gebrauch zu machen, um Ihren Account zu löschen.
Da Sie bereits auf unserer Anmeldeseite http://www.mega-downloads.net/anmelden http://www.mega-downloads.net/agb -(bitte genau durchlesen), ausführlich und deutlich über unsere Konditionen bzw Widerrufsfrist hingewiesen wurden, diese auch akzeptiert haben, ist ein Vertragsstorno nicht mehr möglich.
Weiters ist Ihr Widerruf nicht fristgerecht, da Sie bereits vorweisbar unsere Rechnung erhalten haben. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag der Anmeldung. Wir dürfen Ihnen aus gesetzlichen Gründen keine Rechnung während dieser Widerrufszeit versenden.
Da unsere Forderungen erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist versendet werden, ist ein "Rücktritt" diesbezüglich nicht mehr möglich.
Auch der Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine Zustimmung des Vertrages und somit rechtskräftig.
Unsere Forderung bleibt diesbezüglich aufrecht.
Der Vertrag wurde mit Ende der Laufzeit gekündigt
Sollten Sie Fragen zu unserem Service haben, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mega-Downloads.net Support
Petra Fischer
Serviceberaterin [/QUOTE]
1. was für ein käse ist es zu behaupten, dass man innerhalb der 14 tage widerrufspflicht keine rechnung schicken kann? denn so hätte ich auf jeden fall die chance gehabt rechtzeitig zu widerrufen und hätte das auch getan.
2. auf meine punkte der sittenwidrigkeit und des irrtums gehen sie überhaupt nicht ein. warum?
3. sie sprechen immer wieder von 14 tagen widerrufsfrist. auf der anmelde-seite steht aber (im entsprechenden text mit den abo-infos, der übrigens als bild eingefügt ist..clever clever..) "Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (24:00 Uhr) zu einem Abo..". wie kann das sein? meiner meinung nach ist DAS die wirkliche kündigungsfrist, sodass man sowieso keine chance hat, zu kündigen.
was denkt ihr, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. meine daten haben sie ja nicht, aber angeblich meine ip. das ist ja auch das kuriose: in der ersten rechnung die ich gekriegt habe, schreiben sie gleich schon was von wegen sie haben meine ip, und falls ich nicht zahe kommt ne mahnung, anwalt etc.
also wer so beim ersten mal droht hat doch sowieso leichen im keller liegen oder? die wissen anscheinend schon gut bescheid, wie die betroffenen auf ihr betrügerisches angebot reagieren.
soll ich bei meiner mail anführen, dass sie auf meine punkte net eingegangen sind, und dass ich eben weiß, dass ich über ihre betrügerischen machenschaften bescheid weiß (man muss ja nur mal googeln) und nicht bezahlen werde? soll ich auf die sache mit der kündigungsfrist eingehen?
bitte helft mir!
danke schonmal!
quote:Warum?
2. auf meine punkte der sittenwidrigkeit und des irrtums gehen sie überhaupt nicht ein. warum?
quote:Sich dann hinzustellen und mit Sätzen wie
Also ich nenne das 'Erschleichen von Leistungen' oder schlicht 'Betrug'.
quote:oder
wie kommst du darauf, dass die meine adresse haben? wenn du mir das vorwirfst, dann sag ich dir auch: erst denken, dann tippen
quote:um sich zu werfen ist zumindest deplatziert.Noch tieferen Einblick in die Psych(os)e des Schreiberlings eröffnet dann aber dieser Satz:
danke dir für diesen wunderbaren tip, auf jeden fall weiß ich wo ich auf jeden fall KEINS herbekomme..und sowas treibt sich in einem recht-forum rum..oje.
quote:Denn der unterstreicht in hervorragender Weise den Willen des Opfers/Täters (je nachdem, wo man die gescheiterten 'Betrüger' einordnen will), sich zu belesen vor dem Agieren.Denn entsprechende Threads gibt es hier inzwischen wie Sand am Meer, viele davon enthalten bereits die entsprechenden benötigten Hinweise und mit etwas mehr Lesen vor dem Schreiben (analog auch vor dem Versuch der Erschleichung einer Leistung) soll helfen.Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.In diesem Sinne: Viel Erfolg beim Kampf gegen die Bösen.
in diesem sinne danke aran für deine mühe und den einzigen hilfreichen beitrag in diesem forum.
quote:Dem Manne kann geholfen werden.Meine Frau hat sich bei der dubiosen Mitfahrzentrale Nimimit angemeldet, ohne zu sehen, dass da ein Abo angeboten wird, weil gut versteckt.Spar Dir das Nachschauen, in der zwischenzeit wurde die Seite mindestens 2x geändert.Nach der 1. unverschämten Rechnung in der bereits gedroht wurde (welches seriöse Unternehmen droht in einer Rechnung?) schrieben wir einen Brief per Einschreiben, dass der Dienst nie genutzt wurde (was auch stimmt) mit Widerruf, Rücktritt und Anfechtung eines evtl. zustandegekommenen Vertrages.
Schade, dass noch nie jemand von ihnen geschrieben hat, wie die Sache ausgegangen ist.
Seufz...