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Außergerichtliche Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt – zügig und kostengünstig
Seite 1 - vom 06.06.2005

Außergerichtliche Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt – zügig und kostengünstig

Von Rechtsanwalt Ingo Kruppa

Der Autor
Ingo Kruppa, Berlin-Friedrichshain, Fachanwalt Familienrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Gebührenrecht, Erbrecht.
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Die Regelungen der Insolvenzordnung zum Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen überschuldeten Verbrauchern den Weg zu einem Neuanfang. Wer in die Schuldenfalle geraten ist, kann über einen mit etwa sechs Jahren nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum eine Schuldenbereinigung erwirken. Zwar wird der Schuldner oft sagen können, dass er sowieso nur ein geringes Einkommen hat, welches nicht gepfändet werden kann. Sein Vorteil liegt allerdings darin, dass er nach einer Zeit von sechs Jahren schuldenfrei sein kann. Er erlangt seine Kreditwürdigkeit mit all den damit verbundenen Vorzügen bei der weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zurück.

Unseriöse Angebote

Wer sich in einer finanziell auswegslosen Situation befindet, sollte daher ohne Zögern eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Hier stellt sich die Frage nach dem geeigneten Schuldnerberater. Oft wird Schuldnern eine so genannte Umschuldung mit Vermittlung eines Kredits zur Ablösung aller Verbindlichkeiten angeboten. Solche Angebote führen den Schuldner jedoch nicht aus der Schuldenfalle heraus – ganz im Gegenteil: Anfallende Provisionen für die Kreditvermittlung, „Beratungs“-Honorare sowie horrende Zinsen für den „rettenden“ Kredit führen zu einer beträchtlichen Erhöhung des Schuldenstandes. Vor solchen unseriösen Angeboten kann deshalb nur gewarnt werden.

Überlastete Schuldnerberatungsstellen – lange Wartefristen

Der Gesetzgeber versucht solchen „Offerten“ entgegen zu wirken. Er hat gesetzlich Personen und Stellen bestimmt, die geeignet sind, Schuldnerberatungen durchzuführen. Nur diese sind dann auch berechtigt, dem Schuldner im Falle des Scheiterns seiner außergerichtlichen Bemühungen zu bescheinigen, dass eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans erfolglos versucht wurde – eine wichtige Voraussetzung für einen dann zu stellenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Allgemein bekannt sind Schuldnerberatungsstellen des DRK, anderer Sozialverbände sowie der Kirchen. Angesichts der in den letzten Jahren ansteigenden Zahlen der Verbraucherinsolvenzen sind jedoch viele Beratungsstellen hoffnungslos überlastet. Auch mussten viele Beratungsstellen ihre Angebote infolge wegfallender öffentlicher Zuschüsse reduzieren. Dementsprechend berichten Betroffene, dass sie in Beratungsstellen mit Wartefristen von bis zu einem Jahr konfrontiert wurden. Solange können und müssen Schuldner, die auf schnelle Hilfe hoffen, jedoch nicht warten.

Der Rechtsanwalt als Schuldnerberater

Nur sehr wenig bekannt ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Schuldnerberatung. Dabei liegen deren Vorteile auf der Hand: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss sich nicht auf eine Auflistung und Zusammenfassung einzelner Verbindlichkeiten sowie des Führens von Verhandlungen mit den Gläubigern beschränken. Mehr als die Schuldnerberatungsstellen kann er auch die Berechtigung der einzelnen Forderungen überprüfen. Dazu gehören Feststellungen, ob beispielsweise Mietforderungen von Vermietern reduziert werden können oder die von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten der Gläubiger angegebenen Kosten richtig berechnet wurden. Auch kann sich herausstellen, dass einzelne Forderungen verwirkt oder verjährt sind. Gegebenenfalls wird der Anwalt auch die Einkommensseite durchleuchten und Anregungen geben können, welche Ansprüche der Schuldner selbst gegenüber Dritten geltend machen kann.

Wovon den Rechtsanwalt bezahlen?

Oft scheuen Schuldner aus Angst vor vermeintlich hohen Kosten den Weg zum Rechtsanwalt. Diese Furcht ist in vielen Fällen unbegründet, da zumeist ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Sie wird auch zur Abdeckung der anwaltlichen Kosten im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenberatung gewährt.

Kann der Schuldner dem Rechtsanwalt einen Beratungshilfeschein vorlegen, rechnet dieser seine Gebühren über die jeweilige Landeskasse ab. Gegenüber seinem Mandant steht ihm lediglich eine „Schutzgebühr“ in Höhe von 10 Euro zu, auf die er allerdings verzichten kann.

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird in aller Regel Personen gewährt, denen im Monat von ihrem Einkommen nach Abzug ihrer laufenden Kosten (zum Beispiel Miete samt Nebenkosten, Versicherungen, laufende Unterhaltsverpflichtungen) nicht mehr als 395 Euro verbleiben. Bei Personen, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, erhöht sich dieser Betrag um 173 Euro. Es gibt weitere Freibeträge für den unterhaltsberechtigten Ehegatten (380 Euro) und für weitere Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten Unterhalt gewährt (266 Euro).

Wo gibt es den Beratungshilfeschein?

Ein Antrag auf Beratungshilfe kann der Schuldner bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht (dort in der Rechtsantragsstelle) stellen.

Ein Formular für den Beratungshilfeantrag mit Ausfüllhinweisen findet man im Internet unter folgender Adresse: http://www.justiz-nrw.de/BS/formulare/AG_I_1.pdf

mehr zum Thema
im Internet:
Homepage von RA Kruppa

Die bei den Rechtsantragstellen tätigen Rechtspfleger helfen nötigenfalls beim Ausfüllen des Antragsformulars. Da die Angaben über die Einkünfte und Ausgaben belegt werden müssen, empfiehlt es sich, zur Antragstellung bei Gericht sämtliche Belege zum Einkommen und für die angegebenen Ausgaben mitzunehmen. Wenn nötig, kann der Beratungshilfeantrag auch durch den Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden.

Wie man sieht, muss auch in diesem Falle guter Rat nicht teuer sein. Betroffene sollten keine Scheu haben, sich rechtzeitig über die Möglichkeit der Gewährung von Beratungshilfe für die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt zu informieren. Gern beraten wir Sie dazu in unserer Kanzlei und helfen Ihnen auf dem Weg heraus aus der Schuldenfalle. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage der Kanzlei des Autors unter

www.kruppa-ruprecht.de.


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