Auch in kleinen Kneipen von Rheinland-Pfalz darf geraucht werden
AFP VOM 30.9.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 1834 Aufrufe Mehr zum Thema:Rauchen, Eckneipen, Rauchverbot
Wirte klagen mit Erfolg vor Verfassungsgerichtshof
In kleineren Ein-Raum-Kneipen von Rheinland-Pfalz darf vorerst wieder geraucht werden. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Das Gericht entsprach damit der Klage von sechs Wirten kleinerer Kneipen, die keinen abgetrennten Raucherraum einrichten können. Das Gericht erlaubte als Übergangsregelung bis zu einer Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes, dass in allen Ein-Raum-Kneipen mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern geraucht werden darf. Dies gelte auch für Gaststätten mit Personal und nicht nur für inhabergeführte Kneipen. Zudem dürfen dort auch einfach zubereitete Speisen angeboten werden.
Zur Begründung verwies das Gericht ebenso wie bereits die Karlsruher Verfassungshüter im August auf das Grundrecht der freien Berufsausübung. Dagegen scheiterten ein Rollstuhlfahrer, der wegen seiner Behinderung auch in Nichtrauchergaststätten rauchen wollte, sowie zwei Lehrer, die geklagt hatten, weil sie zum Rauchen das Schulgebäude verlassen müssen.
Dem Urteil zufolge muss der Landesgesetzgeber nun bis Ende 2009 entscheiden, unter welchen Voraussetzungen in kleinen Kneipen geraucht werden darf. Er kann dazu laut Gericht eine Maximalgröße festlegen oder dies ausschließlich etwa nur in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten erlauben. Zudem kann er ermöglichen, dass als "untergeordnete Nebenleistungen" kleinere und einfach zubereitete Speisen wie etwa in einer Straßenwirtschaft angeboten werden dürfen.
30. September 2008 - 14.39 Uhr
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