Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt van Maele wegen angeblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht erhalten?

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, NE-Soft, 24, Maele, Microsoft
3,89 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Abmahnungen im Auftrag der NE-Soft 24 GmbH im Umlauf

Worum geht es?

Im Auftrag der NE-Soft 24 GmbH mahnt Herr van Maele Wettbewerbsrechtverstöße ab. Der Vorwurf lautet, dass gebrauchte Softwarelizenzen der Firma Microsoft in unlauterer Weise vertrieben worden sind.

Was verlangen die Abmahner?

Die Abgemahnten werden dazu aufgefordert

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden
  • Kosten in Höhe von etwa 2000 € zu begleichen (Kosten setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz)
  • und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Wir raten Ihnen jedoch davon ab vorschnell die Forderungen zu erfüllen.

Abmahnung im Briefkasten und nun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung bekommen haben, dann scheuen Sie bitte nicht den Gang zum Anwalt. Sie sollten nicht voreilig selbstständig etwas unternehmen, sondern zuvor die Situation prüfen lassen.

In vielen Fällen kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt weitere, und in der Regel auch bessere, Handlungsalternativen aufzeigen als einfach die Forderungen der abmahnenden Kanzleien zu erfüllen.

Oftmals empfiehlt sich z.B. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine abgeänderte Unterlassungserklärung, die Sie vor überhöhten Vertragsstrafen schützt.

Auch die Kosten lassen sich in den meisten Fällen noch erheblich senken. Sprechen Sie uns als spezialisierte Kanzlei doch einfach an. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen wissen wir, wie man richtig reagiert und das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis erzielt.

Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die angegebenen Kosten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der NE-Soft 24 GmbH bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bin ich stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und kann für Sie das bestmögliche Ergebnis erarbeiten.

Vereinbaren Sie einfach ganz unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Gern vertrete ich Sie auch über die Grenzen von Bremerhaven hinaus und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Dank E-Mail und Telefon stellt das mittlerweile kein Problem mehr dar.

Eine große Arbeitserleichterung wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Markenrecht Vorsicht Abmahnung (Markenrecht):KLAKA Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von BMW ab
Wettbewerbsrecht Vorsicht: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft
Markenrecht Vorsicht: Abmahnung wegen Verletzung an der Marke Blue Ocean
Markenrecht Hyundai mahnt gewerbliche Verkäufer von Reimporten ab