Auch ein mit elektronischen Bauteilen versehener High-Tech-Sportschuh ist kein "Elektrogerät". Adidas muss daher seinen Laufschuh "adidas 1" nach seiner Abnutzung nicht zurücknehmen und als Elektroschrott entsorgen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Adidas brachte den laut Werbung "ersten intelligenten Schuh der Welt" 2004 für rund 250 Euro auf den Markt. In der Sohle sitzen elektronische Bauteile und ein kleiner Motor, die nach Herstellerangaben "die Dämpfung während des Laufens kontinuierlich optimal an das Gewicht des Läufers, die Laufgeschwindigkeit und die Bodenbeschaffenheit" anpassen.
In Analogie zu Computerprogrammen bewirbt das Weltunternehmen aus dem bayerischen Herzogenaurach die Ende 2005 nochmals nachgebesserte Steuerungstechnologie mit dem Namen "Intelligence Level 1.1". Elektrische und elektronische Geräte müssen seit März 2005 von den Herstellern kostenlos zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Für die Umsetzung ist die von den Herstellern getragene Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth zuständig. Sie meint, auch der High-Tech-Schuh sei ein elektronisches Gerät, das Adidas zurücknehmen müsse.
Doch der Sportschuh wird vom Gesetz nicht erfasst, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Zwar seien dort auch "Sport- und Freizeitgeräte" genannt. Doch ein Laufschuh gelte gemeinhin als Bekleidung und nicht als "Gerät", befanden die Leipziger Bundesrichter. Und von Bekleidung sei im Gesetz nicht die Rede. In der Verhandlung hatte EAR ohne Erfolg darauf verwiesen, dass beheizbare Skistiefel demgegenüber als rücknahmepflichtig erfasst würden.
21. Februar 2008 - 18.36 Uhr
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