Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
wird da nicht bei Wiederholungstätern (siehe erste Mail vom 21.01) anders verfahren? Mir wurde zwar beim letzten mal schriftlich gesagt, dass keine Eintragung ins BZR passiert, aber es wird ja trotzdem ersichtlich sein, auch wenn der letzte Fall in SH und nicht wie dieses Mal in HH passiert ist. Raten sie mir, einen Anwalt zu nehmen?
MfG
Caroline
MfG
Caroline
Auch bei Wiederholungstat? :(
24. Januar 2003
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Frage vom 24. Januar 2003 | 17:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch bei Wiederholungstat? :(
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