Auch Beweise aus rechtswidriger Durchsuchung sind verwertbar
AFP VOM 28.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1766 Aufrufe Mehr zum Thema:Hausdurchsuchung
Kläger unterliegt in Karlsruhe
Auch wenn sich eine Hausdurchsuchung im Nachhinein als rechtswidrig herausstellt, darf dabei gefundenes belastendes Beweismaterial in der Regel vor Gericht genutzt werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur bei wichtigen Gründen und nur im Einzelfall eintritt. Dies könne der Fall sein, wenn die Polizei willkürlich Gefahr in Verzug vorgebe oder wenn von den Beamten schwerwiegende Fehler begangen würden. Aber auch in diesen Fällen müsse es nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot kommen.
Mit dem Beschluss unterlag ein wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Münchner. Seine Wohnung war auf Anordnung des Amtsgerichts München durchsucht worden, weil er gegen das Markenrecht verstoßen haben sollte. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Durchsuchung bereits im Jahr 2005 wegen des geringen Tatverdachts als unverhältnismäßig eingestuft und den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Allerdings fanden die Polizisten im Zimmer des Mannes Haschisch, wofür ihn das Münchner Landgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde des Münchners nahmen die Karlsruher Richter erst gar nicht zur Entscheidung an, da die Rechtssprechung zum Beweisverwertungsverbot gefestigt sei.
28. Juli 2009 - 11.29 Uhr
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